Folgen des VG-Wort-Urteils

"In der Politik hat es wichtige Bewegungen gegeben"

26. Juli 2016
Redaktion Börsenblatt
Über aktuelle Entwicklungen zum Thema Verlegerbeteiligung an Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften informiert Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang. Inzwischen schäle sich ein Vorschlag heraus, wie die Herkulesaufgabe der Rückforderungen der VG Wort angegangen werden könne, so Sprang. Ein weiterer Punkt sind die geplanten Regelungen des BMJV zur Sicherung künftiger Verlegerbeteiligung.

Welche Entwicklungen hat es in den vergangenen Wochen beim Thema Verlegerbeteiligung an Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften gegeben?
In der Politik hat es sowohl in der Europäischen Union als auch in der nationalen Gesetzgebung wichtige Bewegungen gegeben. Die EU-Kommission wertet gerade die Konsultation aus, die sie bis Mitte Juni durchgeführt hat und an der sich auch viele Mitgliedsverlage des Börsenvereins beteiligt haben. Kommissar Günther Oettinger hat angekündigt, am 21. September seinen Aktionsplan für das Urheberrecht bekannt zu geben. In den letzten Monaten haben nicht nur der Börsenverein und der Europäische Verlegerverband FEP, sondern auch etliche Verleger direkt mit Kommissar Oettinger sprechen können. Deswegen hoffen wir, dass die EU-Kommission im September eine rasche Klarstellung ankündigen wird, dass auch Verleger Rechteinhaber im Sinne der europäischen Urheberrechtsrichtlinien sind. Dadurch würde die fatale Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs korrigiert und eine belastbare Basis dafür geschaffen, dass Urheber und Verlage dauerhaft weiter Rechte und Interessen in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften wahrnehmen können. Allerdings braucht ein solches Rechtssetzungsverfahren in der EU wohl mindestens anderthalb Jahre bis zu seinem Abschluss. Bestenfalls könnte der europäische Rechtsrahmen also in der ersten Hälfte 2018 die notwendigen und politisch gewollten Korrekturen erfahren haben.

Deswegen ist es erfreulich, dass die Berliner Regierungskoalition derzeit eine Übergangsregelung vorbereitet, um bis zur Korrektur der europäischen Rechtsgrundlagen den Fortbestand gemeinsamer Verwertungsgesellschaften im deutschen Recht zu sichern. Bekanntlich gibt es dazu Vorschläge für Gesetzesänderungen, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erarbeitet hat und die in das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Urhebervertragsrechts einfließen sollen.

Wie beurteilt der Börsenverein die vom BMJV vorgeschlagenen Regelungen zur Sicherung der Verlegerbeteiligung?
Die Vorschläge müssen aus Verlagssicht differenziert bewertet werden. Rückhaltlos zu begrüßen ist, dass zur Frage der Rechteeinräumung im Verwertungsgesellschaftengesetz eine Klarstellung vorgesehen ist. Danach kommt es künftig bei den Verteilungsplänen der gemeinsamen Verwertungsgesellschaften von Urhebern und Verlagen nicht mehr darauf an, wer zeitlich gesehen als Erster die Rechte an einem bestimmten Werk eingebracht hat. In diesem Punkt hatte sich der Bundesgerichtshof in seinem Vogel-Urteil ja auf eine formalistische Betrachtung von Prioritätsaspekten gestützt, die für die − auch politisch − gewollte gemeinsame Rechtewahrnehmung von Urhebern und Verlagen in Verwertungsgesellschaften faktisch keinen Raum mehr ließ. Damit wird nun hoffentlich ein für alle Mal aufgeräumt.

Problematisch sind hingegen die Übergangsregeln, die der Entwurf des BMJV bis zu einer Korrektur des europarechtlichen Rahmens vorsieht. Diese gehen nicht nennenswert über das hinaus, was nach der Rechtsprechung von EuGH und BGH auch ohne eine ausdrückliche gesetzliche Regelung geltendes Recht ist. Danach können Verwertungsgesellschaften nur dann einen Verlegeranteil an gesetzlichen Vergütungsansprüchen auskehren, wenn der Autor dem nach der Entstehung des Anspruchs ausdrücklich zugestimmt hat. Hier hätten wir uns von Minister Maas und seinen Fachleuten mehr Mut gewünscht. Andere europäische Länder, wie z.B. Belgien, zeigen – übrigens ausdrücklich ermuntert von den Urheberrechtsspezialisten in der EU-Kommission – deutlich mehr Bereitschaft, bei der Korrektur der beiden Entscheidungen die den nationalen Gesetzgebern verbliebenen Gestaltungsmöglichkeiten beherzt auszunutzen. Wir hoffen deshalb, dass wir hier im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen erreichen können. Der jetzige Vorschlag wäre für Verlage nicht nur hinsichtlich der VG Wort administrativ sehr aufwändig, sondern er würde hinsichtlich der VG Bild-Kunst voraussichtlich überhaupt keine Hilfe sein.

Wie wird das Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich weitergehen?
Dadurch, dass die Regierungskoalitionen die Übergangsregelungen zur Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften in das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Urhebervertragsrechts einfließen lassen will, ist der Zeitplan sehr eng. Zweite und Dritte Lesung der Novelle des Urhebervertragsrechts im Deutschen Bundestag sollen nämlich bereits Ende September stattfinden. Wenn es bei diesem Zeitplan bleibt, dann werden die wesentlichen Entscheidungen im Gesetzgebungsverfahren unmittelbar nach der Parlamentarischen Sommerpause Anfang bzw. Mitte September fallen, und das Gesetz selbst könnte theoretisch bis zur Frankfurter Buchmesse in Kraft sein.

Wann haben die Verlage mit Rückforderungen der VG Wort zu rechnen?
In den vergangenen Wochen und Monaten hat sich die VG Wort sehr intensiv mit allen Fragen beschäftigt, die mit der bevorstehenden Geltendmachung von Rückforderungen gegen Verlage zusammenhängen. Dabei sind übrigens auch alle Verlegerinnen und Verleger einbezogen worden, die in den zuständigen Gremien innerhalb der VG Wort Verantwortung tragen. Inzwischen schält sich ein Vorschlag heraus, wie diese Herkulesaufgabe angegangen werden soll. Dieser Vorschlag wird von der VG Wort derzeit einer externen juristischen Prüfung unterzogen. Ziel ist, dass das Konzept der außerordentlichen Mitgliederversammlung der VG Wort am 10. September in München zur Abstimmung vorgelegt werden kann. Wenn es dort beschlossen wird, soll unmittelbar die Umsetzungsphase beginnen. In deren Rahmen haben die Verlage voraussichtlich zunächst die Wahl, ob sie die Rückforderung unmittelbar begleichen oder zunächst eine Verjährungsverzichtserklärung abgeben wollen. Entscheiden sie sich für den direkten Ausgleich ihrer Schuld, müssen sie bis Anfang Dezember an die VG Wort Zahlung leisten. Geben sie eine Verjährungsverzichtserklärung ab, bekommen sie für die Rückzahlung einige Monate Aufschub, um die Höhe der Rückforderung durch Abtretungen von Rückzahlungsansprüchen ihrer Autoren senken zu können. Bei diesen Abtretungen muss aus rechtlichen und administrativen Gründen übrigens zwingend ein von der VG Wort vorgegebenes Formular verwendet werden, das voraussichtlich Mitte September zur Verfügung stehen wird.

Wann wird es sichere Informationen zum genauen Ablauf geben?
Da wir unvermindert starke Nachfrage nach Informationen zu den bevorstehenden Rückforderungen der Verwertungsgesellschaften sowie zu Fragen der künftigen Verlegerbeteiligung verzeichnen, haben wir gleich eine ganze Reihe verschiedener Informationsangebote für die Mitgliedsverlage des Börsenvereins geplant. Diese schließen sich zeitlich eng an die Mitgliederversammlung der VG Wort am 10. September an, mit deren Beschlüssen erst Klarheit über den genauen Ablauf entsteht:

  • An allen drei Fachbesuchertagen gibt es auf der Frankfurter Buchmesse ausführliche Informationsveranstaltungen, die der Börsenverein gemeinsam mit der VG Wort anbietet (Mittwoch, 19.10., 10 – 11.30 Uhr, Halle 3 Raum Apropos; Donnerstag, 20.10., 11 – 12 Uhr Open Stage auf der Agora – auch für interessierte Autoren; Freitag, 21.10, 14 – 15.30 Uhr, Halle 3 Raum Expose)
  • Ferner bereiten wir gemeinsam mit VG Wort und VG Bild-Kunst lokale Informationsveranstaltungen vor Ort in einigen großen Städten vor, die zwischen Ende September und Anfang November stattfinden werden - und damit noch rechtzeitig zur Vorbereitung von Abtretungsvereinbarungen zwischen Verlagen und Autoren und zur Vorbereitung auf den Umgang mit den Rückforderungen der Verwertungsgesellschaften. Über Einzelheiten dazu werden die Landesverbände des Börsenvereins, die VG Wort und wir sie noch rechtzeitig informieren.