Urhebervertragsrecht

Die Grünen machen eigene Reformvorschläge

15. Februar 2016
Redaktion Börsenblatt
Die Bundestagsfraktion der Grünen schaltet sich in die Debatte um die geplante Novelle zum Urhebervertragsrecht ein – und will einen Antrag einbringen, den der "Cicero" ausführlich vorstellt. Bemerkenswert: Der Antrag der Grünen kommt ohne das umstrittene Rückrufrecht für Urheber aus, wie es im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vorgesehen ist.

Der Börsenverein begrüßte in einer ersten Einschätzung, dass die Fünf-Jahres-Klausel im Antrag der Grünen nicht zu finden ist: "Erfreulicherweise haben die Grünen erkannt, dass das geplante Rückrufrecht für alle, Autoren und Verlage, extrem schädlich ist", so Justiziar Christian Sprang gegenüber dem "Cicero".

Weitere zentrale Punkte aus dem Antrag der Grünen:

Wenn sich Urheber und Verwerter bei Schlichtungsverfahren über gemeinsame Vergütungsregeln nicht einigen können, dann sollen geeignete Stellen (Schiedsstellen oder die zuständigen Oberlandesgerichte) dafür sorgen, dass das Verfahren zu einem "verbindlichen Ergebnis" führt. Außerdem machen sich die Grünen für eine kollektive Klagebefugnis stark. Bei Abweichungen von gemeinsamen Vergütungsregeln zum Nachteil der Urheber sollen Urheberverbände die Ansprüche ihrer Mitglieder gerichtlich geltend machen können. Ein jährliches Auskunftsrecht über die Werknutzung wollen die Grünen für diejenigen Fälle festschreiben, in denen Urheber und Verwerter vertraglich direkt miteinander verbunden sind. Urheber sollen wissenschaftliche Beiträge, die im Rahmen einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden sind, frei zugänglich machen können – nach sechs Monaten bei Periodika und nach zwölf Monaten bei Sammelbänden. Das Zweitveröffentlichungsrecht soll unabhängig davon gelten, ob der Beitrag im Rahmen einer außeruniversitären Forschungsreinrichtung oder einer Hochschule entstanden ist.

Der Börsenverein bewertete diese vier Punkten im "Cicero" kritisch, etwa das Zweitveröffentlichungsrecht: Die Leistungen der Verlage wie Lektorat, Marketing und Vertrieb würden hierbei nicht berücksichtigt, so Christian Sprang: "Der Aufwand der Erstveröffentlichung ist nichts, was die öffentliche Hand irgendwie bezahlt hätte." Mit der "kollektiven Klagebefugnis" hätten die Grünen zudem einen "Geburtsfehler" des Referentenentwurfs übernommen.

Nicht nur die Opposition, sondern auch Bundesjustizminister Heiko Maas hat sich am Wochenende zur vieldiskutierten Novelle geäußert, bei einer Veranstaltung des Bundesverbands Schauspiel in Berlin. Medienberichten zufolge betonte der Minister, nicht von den Grundlinien seines Entwurfs abweichen zu wollen. Nur bei der Fünfjahresfrist des Rückrufrechts ließ er offenbar eine gewisse Gesprächsbereitschaft durchblicken. Mitte März soll sich das Kabinett mit dem Entwurf befassen.