Im sogenannten Reprobel-Verfahren, in dem unter anderem über die Ausschüttungspraxis von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort verhandelt wurde, hat der EuGH entschieden, dass Verlage an den Ausschüttungen nicht beteiligt werden können. Der Grund: Sie seien formal keine Rechteinhaber im Sinne der europäischen Urheberrechtsrichtlinie InfoSoc.
„Nur weil in der wichtigsten Richtlinie zum Urheberrecht das Wort Verlage fehlt, müsste jetzt eine über Jahrzehnte hinweg fruchtbare Zusammenarbeit von Autoren und Verlagen aufgekündigt werden", sagte Matthias Ulmer, Vorsitzender des Verleger-Ausschusses (VA). Die EU-Kommission, die ohnehin an Urheberrechtsänderungen arbeite, habe jetzt die Pflicht, das zügig zu korrigieren, damit es bei der angemessenen und bewährten Aufteilungspraxis bleiben könne.
Durch das Urteil sei das Miteinander von Autoren und Verlagen in der VG Wort gefährdet. Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang plädierte dafür, alles Nötige zu tun, um den Erhalt der VG Wort in der jetzigen Form als Gemeinschaftsprojekt von Autoren und Verlagen zu sichern. Verwertungsgesellschaften in denen Verlage nicht im Boot sind, würden nicht funktionieren, so Sprang.
Welche Folgen das Urteil zum Beispiel auf die Kalkulation der Verlage in Sachen Autorenvergütung hat, ob mit Rückforderungen der Ausschüttungen von 2012 und 2013 gerechnet werden muss oder was aus Dienstleistungen wird, die Verlage im Rahmen des Zusammenwirkens mit Autoren in der VG Wort erbringen, beispielsweise, um zugunsten der Urheber die Erfassung von online genutzten Texten zu ermöglichen (METIS-Meldesystem), muss sich noch zeigen.
IPA - Sonderstatus für Freedom to Publish
Die internationale Verlegervereinigung IPA hat bei ihrer Generalversammlung im Oktober - gegen die Stimmen des Börsenvereins - China und Saudi-Arabien als Vollmitglieder aufgenommen. Die Schweiz und Island sind daraufhin aus der Vereinigung ausgetreten, Norwegen und Finnland behalten sich den Austritt bis Ende 2016 vor. In einer Telefonkonferenz hätten sich die VA-Mitglieder einstimmig gegen einen sofortigen Austritt aus der IPA ausgesprochen, berichtete Joachim Kaufmann. "Es wäre fatal, international nicht mehr mit am Tisch zu sitzen", so Kaufmann, "das schlimmste wäre eine Rumpf-IPA, die Lobby betreibt". Das in den Statuten der IPA verankerte Bekenntnis Freedom to Publish sei in China und Saudi-Arabien nicht gewährleistet, sagte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. China könne unmöglich mitreden, wenn über Gefährdungen von chinesischen Autoren gesprochen werde. Es müsse jetzt darum gehen, Veränderungen in der IPA einzufordern, z.B. eine stärkere Trennung von IPA und Freedom to Publish. Wenn das nicht gelingt, müsse über den Austritt neu diskutiert werden.
Power für Trade Paperbacks
Frank Sambeth stellte im VA seine Ideen zum Trade Paperback-Format vor, also dem großformatigen Taschenbuch mit Umschlagklappe. Es sei wertig, handtaschentauglich, als Geschenk geeignet und damit im Markt angekommen, so Sambeth. Bei Verlagen ist die 12 bis 18 Euro teure Alternative zu HC und TB längst zur eigenständigen Verwertungsstufe geworden. In den USA stehen Paperbacks beim Umsatz bereits an Platz zwei knapp hiner den Hardcover.
Damit die Trade Paperbacks auch in Deutschland noch größer rauskommen, wünscht Sambeth sich mehr Marktdaten, eine auswertbare Datenbasis für Paperbacks. Dafür sollte ein Branchenstandard für die Kennzeichnung (z.B. über eine Erweiterung der Warengruppenstatistik) erarbeitet werden. Außerdem wünscht der Random House-Chef sich die Aufnahme von Zweitverwertungen in die Paperbackbestsellerliste. Joachim Kaufmann dagegen sieht die Gefahr der Verstopfung bei regelmäßig drei Verwertungsstufen. Das Thema soll jetzt u.a. in der AG Publikumsverlage zum Jahresanfang diskutiert werden, um in der Frühjahrssitzung des VA entschieden werden zu können.