Damit zählen Buchhandlungen − neben Kfz-Betrieben und Fahrradläden − zu den wenigen Ausnahmen, die unabhängig von ihrer Ladengröße öffnen dürfen. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wertet dies als wichtigen Schritt. Bund und Länder hatten heute (15. April) beschlossen, die Öffnung von Einzelhandelsgeschäften bestimmter Größe unter Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen wieder zu erlauben.
"Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung und der Länder, dass Buchhandlungen im ersten Schritt zur Lockerung der Corona-Auflagen wieder öffnen dürfen. So können sie in Kürze wieder in vollem Umfang ihren Beitrag zur geistigen Grundversorgung leisten. Wir danken den politisch Verantwortlichen, insbesondere Kulturstaatsministerin Monika Grütters, die mit dieser Entscheidung auch die wichtige Rolle anerkennen, die die Buchbranche für die Gesellschaft spielt", sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.
Die bislang vier Wochen andauernden Ladenschließungen haben in der Buchbranche zu drastischen Umsatzeinbrüchen geführt, die viele Buchhandlungen, Verlage und Autor*innen in Existenznot gebracht haben. Skipis: "Die schnelle Wiederöffnung kann dabei helfen, die Situation in der Branche schrittweise zu verbessern. Die mittel- und langfristigen Folgen der Krise lassen sich aber nicht ohne staatliche Finanzhilfen abfedern. Daher bitten wir die Bundesregierung weiterhin, die bestehenden Soforthilfen für die Branche zu ergänzen."
Den Umsatzausfall für die gesamte Branche bei Ladenschließungen für einen Monat schätzt der Börsenverein auf eine halbe Milliarde Euro. Der Verband hatte daher Anfang April die Ausweitung der Soforthilfen der Bundesregierung gefordert.