"Wenn Geschäftskunden – das betrifft auch Buchhandlungen - von den aktuellen Schließungen betroffen sind und wir feststellen, dass wir an den betreffenden Lieferadressen dauerhaft nicht zustellen können, weil keine Abgabemöglichkeit vor Ort besteht, werden die Sendungen als unzustellbar an den Absender zurückgesendet", so die Antwort der Post auf die Anfrage von boersenblatt.net. Eine unbegrenzte Lagerung der Sendungen in den Filialen, Paketshops oder Betriebsstätten der Post sei nicht möglich.
Poststellen sind bisher von den Geschäftsschließungen ausgenommen. "Wir gehen daher davon aus, dass unsere Partner-Filialen und Paketshops auch weiterhin geöffnet bleiben können und damit keine größeren Einschränkungen der Postversorgung in unseren Filialen zu befürchten sind", so ein Sprecher der Post. Natürlich seien punktuelle Auswirkungen auf einzelne Filialstandorte nicht gänzlich auszuschließen. Man beobachte die Situation genau und werde die Geschäftstätigkeit kontinuierlich anpassen, um mögliche Auswirkungen möglichst zu mildern. Ebenso würden geeignete Schutzmaßnahmen in Gebieten mit einer hohen Anzahl von Infektionen getroffenwerden.
Börsenblatt-Dossier zu Corona und den Folgen
Wie die Schließungsregelungen in den einzelnen Bundesländern aussehen, erfahren Sie hier.