Kurzarbeitergeld, Kredite, Mietzahlungen, Urlaubsverfügung

Was der Buchhandel jetzt wissen muss

17. März 2020
Redaktion Börsenblatt
Wie kann Kurzarbeitergeld beantragt werden? Muss ich weiter Miete zahlen, wenn der Laden durch Erlass geschlossen bleiben muss? Wie komme ich an Kredite? Kann ich Urlaub anordnen? Was Buchhändler*innen jetzt wissen müssen!
Muss ich weiter Miete zahlen, wenn der Laden durch Erlass geschlossen bleiben muss?

Grundsätzlich ist der Mietzins aus einem Gewerberaummietvertrag, zum Beispiel „Zum Betrieb einer Buchhandlung“ weiter zu zahlen, auch wenn behördlicherseits eine Schließungsverfügung erfolgt, sofern der Grund für diese Maßnahme nicht in der Mietsache selbst liegt. Der Mieter trägt das Verwendungsrisiko für die Mietsache ebenso, wie das Risiko für die Wirtschaftlichkeit seines Gewerbebetriebs.

Ob möglicherweise die aktuelle, einzigartige Situation einer Pandemie mit Auswirkung auf das gesamte Wirtschaftssystem des Landes ausnahmsweise eine andere Beurteilung zulässt, ist unklar. Ein Argument gegenüber dem Vermieter für eine einvernehmliche Einigung könnte sein, dass eine Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage im Sinne von § 313 BGB angebracht wäre, weil sich bei der Schließungsverfügung weder ein Risiko des Vermieters (Mangel der Mietsache) noch ein Risiko des Mieters (Wirtschaftlichkeit seines Betriebs im Rahmen der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse, Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an den Gewerbebetrieb etc.), sondern ein übergeordnetes, die Solidargemeinschaft insgesamt treffendes allgemeines Lebensrisiko, verwirklicht.

Eine Anpassung des Vertrags in Form einer Minderung des Mietzinses ist zur Lösung der Störung im Vertragsverhältnis besser geeignet und ein geringerer Eingriff in das Vertragsverhältnis, als z.B. eine Kündigung des Gewerberaummietvertrags aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB.

Kann ich als Arbeitgeber Urlaub verfügen?

Grundsätzlich nein. Nach der Rechtsprechung unterfallen Auftragsmangel bzw. Betriebsablaufstörungen – d.h. auch von außen einwirkende Umstände - dem Betriebsrisiko des Arbeitgebers. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber Urlaub nicht einseitig festlegen darf. Natürlich kann es aber Sinn machen, wenn der Arbeitnehmer den Resturlaub, der sonst zu Ende März verfallen würde, nimmt.

Wie kann ich Kurzarbeitergeld beantragen?

Bundesregierung und Gesetzgeber haben Sonderregelungen und Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen, um den Unternehmen über die Corona-Krise hinwegzuhelfen. Hier sind die wichtigsten Neuerungen:

  • Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mindestens zehn Prozent haben.
  • Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (wenn dies tarifvertraglich geregelt ist) kann verzichtet werden.

Das Kurzarbeitergeld wegen der Corona-Krise kann kurzfristig fließen und bereits jetzt beantragt werden. Wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mitteilte, tritt es rückwirkend zum 1. März in Kraft und wird auch rückwirkend ausgezahlt. Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld behalten ihre Gültigkeit. Den Leistungsantrag sowie weitere Informationen finden Sie unter arbeitsagentur.de.

 

Wie komme ich an Kredite?

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Dabei hat die KfW die Aufgabe, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Achtung: Es handelt sich hierbei nicht um Zuschüsse.

Die KfW stellt verschiedene Produkte zur Verfügung:

  • Für Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, beispielsweise einen Unternehmerkredit und einen Kredit für Wachstum.
  • Junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, können den ERP-Gründerkredit beantragen.
  • Mit dem KfW-Sonderprogramm wird die KfW für kleine und mittlere sowie für große Unternehmen je ein Sonderprogramm vorbereiten und schnellstmöglich einführen. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

Die Antragsstellung läuft über Ihre Hausbank beziehunsweise Ihren Finanzierungspartner. Das kann Ihre Bank sein, aber auch eine andere Geschäftsbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank, Direktbank, Bausparkasse, Versicherung oder ein Finanzvermittler. Weitere Informationen unter kfw.de.

 

Liefern die Barsortimente weiterhin aus?

KNV Zeitfracht:
"
Solange wir beliefern können, werden wir auch liefern«, so ein Unternehmenssprecher. Man sei sowohl im Barsortiment als auch in der Verlagsauslieferung nach wie vor für die Kunden per E-Mail und Telefon erreichbar und unterstütze diese in der aktuellen Situation. Im Barsortiment liege der Fokus momentan auf der Einrichtung des Versandwegs Direktlieferung. Darüber könnten Buchhändler, die das Recherchetool pcbis.de oder die Warenwirtschaft fitbis.de einsetzen, sehr einfach telefonische Bestellungen ihrer Kunden über den Versandservice auf den Weg bringen (Einzelversand per Post).
Außerdem unterstütze das Barsortiment Buchhändler mit der Shoplösung E-Commerce Solutions bei der Optimierung ihrer Shops und die Frequenz der Newsletter an Kunden der Buchhandlungen sei deutlich erhöht worden. Mit den Verlagen der Verlagsauslieferung sei das Unternehmen im regelmäßigen Austausch und biete Lösungen und Konzepte an, die immer auf die jeweils aktuelle Situation abgestimmt seien. »Uns ist es wichtig, mit unseren Handels- und Verlagspartnern diese Ausnahmesituation gemeinsam nach besten Kräften zu meistern", so der Sprecher

Umbreit:
"Aktuell haben wir keine Veranlassung, die Auslieferung zu stoppen", heißt es von Umbreit. Aber: Nichts sei von Dauer, alles hänge davon ab, »wie sich die personelle Situation entwickelt, wie sich die Lage auf die Spediteure/Fahrer auswirkt, welche Entscheidungen die Bundesregierung und die Länder treffen etc."

Libri:
"Sofern wir können, beliefern wir selbstverständlich weiter, damit die Buchhandlungen ihre Kunden mit geistiger Nahrung versorgen können«, heißt es aus Hamburg. Über den Onlineshop können Buchhandelskunden den Direktversand wählen, bei dem  Libri im Namen der Buchhandlung die Bücher direkt an die Kunden liefert. An weiteren Lösungen werde mit Hochdruck gearbeitet."

Gewähren Verlage Zahlungsaufschub?

Die Frage lässt sich nicht grundsätzlich beantworten. Aber nachfragen lohnt sich! Die Oetinger Verlagsgruppe verlängert das Zahlungsziel rückwirkend ab 1. März bis einschließlich 30. April. Der Verbrecher Verlag gewährt auf Anfrage eine 90-Tage-Frist. Die Verlage Urachhaus und Freies Geistesleben haben die Rechnungsfälligkeiten der Frühjahrsreise ihrer Vertreter um 60 Tage erweitert, sodass Buchhändler nun insgesamt 120 Tage Zahlungsziel haben. Die neuen Fälligkeiten gelten nur für das Frühjahr, aber man sei »offen für alle Buchhandlungen, die uns anrufen«.

Ist ein Abholservice in der Buchhandlung erlaubt?
Die Rechtsabteilung des Börsenvereins schreibt dazu, dass sie es bei einer Auslegung des Verordnungstextes für nicht möglich halte, Buchhandlungen weiter offen zu halten und damit den Geschäftsbetrieb fortzusetzen. „Selbst wenn Sie in Ihrer Buchhandlung auch von Kund*innen bestellte Bücher zur Abholung vorhalten, ist diese dadurch gleichwohl kein „Abholservice“ im Sinne der Verordnung. Ebenso ist der Verkauf von Zeitungen wohl nur denjenigen Läden weiterhin bei Öffnung erlaubt, die schwerpunktmäßig mit Presseerzeugnissen handeln“, so die Rechtsabteilung.

Dürfen Mitarbeiter im Laden-Backoffice ohne Kundenkontakt arbeiten?
Die Antwort lautet eindeutig: ja! Denn bei der Schließung gehe es um Kundenverkehr, so die Rechtsabteilung des Börsenvereins.

Dürfen Buchhändlerinnen und Buchhändler ihre Kunden weiterhin beliefern?
Es ist erlaubt, Kundinnen und Kunden weiterhin Bücher nach Hause auszuliefern oder ausliefern zu lassen, sagt die Rechtsabteilung des Börsenvereins. Denn Lieferdienste seien– bei Wahrung hygienischer Standards – von der Schließung nicht betroffen.

Wer erhält eine Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz?
Eine Entschädigung auf dieser Gesetzesgrundlage gibt es nur, wenn der Inhaber eines Unternehmens oder seine Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen nachweislich mit Corona infiziert beziehungsweise krankheitsverdächtig sind. Solange es hingegen um behördliche Schließungen zur Erhöhung der sozialen Distanzierung zwischen den Bürgern geht, kommt der Entschädigungsanspruch nicht in Anwendung.

Wer Anspruch auf eine Entschädigung hat, sollte spätestens drei Monate nach dem Ende der Maßnahme einen Antrag bei der zuständigen Behörde seines Bundeslandes stellen. Wer die Stelle nicht kennt, kann beim örtlichen Bürgeramt oder dem Gesundheitsamt nachfragen. Unter Umständen kommen Selbständige über diese Regel auch indirekt zu Krankengeld, falls sie länger krank sein sollten.