Laut B.Z. sagte Sarrazin in der öffentlichen Verhandlung am Landgericht München, er habe inhaltlich geliefert, was der Verlag bestellt habe. Sarrazin wirft dem Verlag Rufschädigung vor, weil dieser sein neues Werk plötzlich nicht mehr habe veröffentlichen wollen. Die Gegenseite habe argumentiert, das Manuskript habe sich als sehr arbeitsintensiv erwiesen, weil etwa zahlreiche Fußnoten hätten geprüft werden müssen. In der damaligen Fassung sei es nicht publikationsfähig gewesen. Beide Seiten hatten die Zusammenarbeit schließlich beendet. Das Gericht wolle jetzt einen Vergleichsvorschlag erarbeiten.
Der Klageschrift zufolge ging es bei der Verhandlung am 9. Juli um finanzielle Forderungen gegenüber der Verlagsgruppe Random House von mehr als 800.000 Euro, genau 843.644 Euro, so Markus Desaga, Presseleitung DVA Sachbuch, gegenüber boersenblatt.net. Diese sollten für eine angebliche Rufschädigung, angeblich entgangenen Gewinn und Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten gezahlt werden.
Das Gericht habe erkennen lassen, dass es die Erfolgsaussichten der Klage als sehr gering bewerte, fasst Desaga zusammen. Eine Rufschädigung aufgrund des bloßen Umstandes der Trennung von Verlag und Autor habe das Gericht nicht als gegeben angesehen. Ob durch die medial mit großer Aufmerksamkeit bedachte Veröffentlichung in einem anderen Verlag überhaupt ein Schaden entstehen werde, sei sehr fraglich. Am Freitag hatte die Münchner Verlagsgruppe bekannt gegeben, dass sie den Titel Ende August veröffentlichen wird (siehe Archiv).
Das Landgericht regte zur abschließenden Regelung des Streits an, so Desaga weiter, einen Vergleich zu schließen, der eine zwischen den Parteien noch zu formulierende Erklärung beinhalte, wonach der Autor sich im juristischen Sinne vertragstreu verhalten habe. "Wir sind zu einer solchen Erklärung bereit", erklärt Desaga. Der von der Klägerseite bereits im Termin formulierte und verlesene Einigungsentwurf gehe jedoch weit darüber hinaus, beinhalte etwa den Wunsch des Autors, sämtliche bereits geleisteten Vorschusszahlungen behalten zu dürfen und auf eine zusätzliche Abschlusszahlung.
Auf diese Wünsche der Klägerseite werde die Verlagsgruppe nicht eingehen, so Desaga. Gleichwohl sei man bereit, mit dem Autor und seinem Anwalt eine gemeinsame Erklärung abzustimmen. Sollte hierbei keine Einigung zustande kommen, werde der Prozess fortgesetzt.