Mehrwertsteuer für E-Books

EU-Parlament stimmt für reduzierten Satz

1. Juni 2017
Redaktion Börsenblatt
Das EU-Parlament hat am 1. Juni mit 590 Stimmen, bei 8 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen, den Vorschlag der EU-Kommission angenommen, der es den Mitgliedsstaaten ermöglicht, den Mehrwertsteuersatz von E-Books dem reduzierten von Printbüchern anzugleichen.

Das gilt auch für digitale Zeitungen und Periodika. "Unsere Lesegewohnheiten haben sich in den letzten Jahren rasch verändert. Jetzt macht es keinen Sinn mehr, unterschiedliche Vorschriften anzuwenden, durch die eine Online-Zeitung höher besteuert wird als eine gedruckte, die man am Kiosk kauft. Diese neue Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer auf digitale Inhalte der für Drucksachen anzugleichen", sagte der Berichterstatter Tom Vandenkendelaere (EVP, BE) in der Presseinformation des Europäischen Parlaments.

Aktuell müssen E-Books mit dem standardisierten Mindestsatz der EU von 15 Prozent besteuert werden, während es den Mitgliedstaaten freigestellt ist, auf Printpublikationen die reduzierte Rate von mindestens 5 Prozent zu erheben, heißt es weiter. In Deutschland liegt die Mehrwertsteuerrate für gedruckte Bücher derzeit bei 7 Prozent, für E-Books bei 19 Prozent.

Henrique Mota, Präsident der Federation of European Publishers, begrüßt in einer Mitteilung des Verbands die Entscheidung des EU-Parlaments, das damit die Beendigung der "fiskalischen Ungleichbehandlung von gedruckten und elektronischen Büchern" befürworte. Die europäischen Verleger würden jetzt vom Rat erwarten, "den Kreis zu schließen und den lang ersehnten Kommissionsvorschlag zu genehmigen".

Marco Wanderwitz, kultur- und medienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion hatte nach Verkündung des Kommissionsvorschlag im vergangenen Dezember erklärt: "Sobald das Europäische Parlament und der Rat den Kommissionsvorschlägen zugestimmt haben, werden wir auf eine rasche nationale Regelung dazu dringen."