Buch.de legt Berufung ein
Der Rechtsstreit mit der »FAZ« um die Verwendung von Rezensions-Auszügen geht in die nächste Instanz: Online-Händler Buch.de hat Anfang der Woche Berufung vor dem Oberlandesgericht München eingelegt, unterstützt von der Börsenvereinstochter MVB und weiteren so genannten Streithelfern. Ziel sei es, so auch die Gespräche mit der »FAZ« wieder in Gang zu bringen, heißt es.