Erster Erfolg für Bundestagspetition der Solo-Selbstständigen

Sebastian Fitzek half mit

23. Juni 2020
Redaktion Börsenblatt

In einer Bundestagspetition fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) unter anderem eine Verlängerung der Soforthilfen für Selbstständige. Dank Unterstützung der Bestsellerautoren Nina George und Sebastian Fitzek konnten nun deutlich über 50.000 Unterzeichner gewonnen werden. Damit muss sich der Petitionsausschuss damit befassen.

Die Bestseller-Autoren Nina George und Sebastian Fitzek und weitere Prominente hätten der Bundestagspetition der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) allein am Montag zu fast 10.000 zusätzlichen Mitzeichnern verholfen, schreibt die Organisation in einer Mitteilung.

Die Petition, die eine Verlängerung und großzügigere Ausgestaltung der Soforthilfen für Selbstständige sowie bürokratie- und belastungsarme Jahre zum Wiederaufbau ihres Geschäfts fordert, habe damit nun deutlich über 50.000 Unterstützer.

Ab dieser Schwelle muss der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sich in einer öffentlichen Anhörung mit den Forderungen der Verbände auseinandersetzen. Bisher habe es nur 41 andere Bundestagspetitionen gegeben, die diese Größenordnung erreicht haben.

"Unser Ziel ist, bis zum Ende der Mitzeichnungsfrist am Donnerstagabend (25.06.) noch einmal deutlich zuzulegen. Wir wollen der Regierung zeigen, dass wir viele sind und sie unsere berechtigten Anliegen nicht länger ignorieren kann", sagt Andreas Lutz, Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft und Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen (VGSD). "Durch die Untätigkeit der Regierung stehen viele Selbstständige vor dem Aus. Dadurch ist nicht zuletzt auch die Vielfalt in unseren Städten und in unserem  kulturellen Leben bedroht."

Im Rahmen des Konjunkturpakets seien die bisherigen Soforthilfen für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern entgegen der ursprünglichen Planung nicht verlängert worden. Bereits Ende Mai seien sie ausgelaufen. Schon zuvor konnten die Soforthilfen in den meisten Bundesländern nur zur Deckung fixer betrieblicher Kosten herangezogen werden. Diese seien bei Solo-Selbstständigen typischerweise gering.

Hauptkostenblöcke der Solo-Selbstständigen seien ihre Krankenversicherung, private Miete und Lebenshaltungskosten. Hierfür würden die von hohen Umsatzeinbußen Betroffenen auf Hartz IV verwiesen. De facto würden sie aber in der großen Mehrzahl der Fälle keine Grundsicherung erhalten, weil sie aufgrund ihrer Altersvorsorge oberhalb der dafür geltenden Vermögensgrenzen liegen. Auch wenn sie sich schließlich freiwillig arbeitslosenversichert hätten, erhalten Selbstständige im Gegensatz zu Angestellten kein Kurzarbeitergeld. Der Bezug von Arbeitslosengeld 1 aber schließe die hauptberufliche Selbstständigkeit aus.

Aufgrund der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung könnten noch immer viele Solo-Selbstständige nicht ihrem Beruf nachgehen. Viele würden erst im nächsten Jahr mit einer Besserung rechnen, so der BAGSV. Je nach Branche würden 13 Prozent (Lektorat, IT, Finanzdienstleistungen) bis 49 Prozent (Gastronomie) damit rechenen, in den nächsten 12 Monaten ihre Selbstständigkeit aufgeben zu müssen (vgsd.de/zew-studie).

Link zur Petition: https://vgsd.de/pet

Die 2017 gegründete Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände ist ein Netzwerk auf 25 Verbänden mit über 100.000 Mitgliedern.

Der Verband der Gründer und Selbstständigen e.V. (VGSD) vertritt die Interessen von Solo- und Kleinstunternehmern, Gründern sowie Teilzeit-Selbstständigen. Der 2012 gegründete Verband zählt aktuell rund 5.500 Vereins- und 16.500 Communitymitglieder.