Stadtentwicklung

Flexiblere Öffnungszeiten im Einzelhandel gefordert

24. Juli 2024
von Börsenblatt

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. fordert, die Ladenöffnungszeiten im Einzelhandel zu lockern, beispielsweise durch mehr verkaufsoffene Sonntage gehören. So soll die Benachteiligung des stationären Handels gegenüber Online-Plattformen abgefangen werden.

Das bayerische Kabinett hat Eckpunkte für ein Ladenschlussgesetz des Freistaats beschlossen. Die allgemeinen Ladenöffnungszeiten Montag bis Samstag von 6 Uhr bis 20 Uhr sollen bleiben, das geplante Gesetz soll werktags bis zu acht verkaufsoffene Abende bis 24 Uhr ermöglichen, außerdem bis zu vier anlassbezogene verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage pro Jahr (bisher: ein Abend), meldet der Bayerische Rundfunk

Anlässlich dieser "minimalen" Lockerung meldet sich der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) zu Wort und forderte die Bundesländer auf, dem Handel in dieser Sache mehr Freiraum zu geben. Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. ist die wirtschaftspolitische Interessenvertretung der gesamten Immobilienwirtschaft.

Wir müssen die Ladenöffnungszeiten in den Bundesländern weiter lockern, damit der stationäre Handel nicht chronisch benachteiligt wird.

Iris Schöberl, ZIA Präsidentin

Mehr verkaufsoffene Sonntage

Arbeitswelten in der heutigen Zeit würden immer flexibler gestaltet, Kund:innen würden dies auch erwarten, wenn sie Waren- und Dienstleistungsangebote nutzen. Online-Plattformen seien schließlich 24 Stunden an sieben Tagen die Woche geöffnet, während der stationäre Handel an alten Regeln festhalten müsse - das könne nicht sein, findet der ZIA.

"Der klassische Einzelhandel lebt von der direkten Begegnung, dem persönlichen Kontakt und entspanntem Shoppen. Wir sollten den Menschen dazu häufiger die Chance bieten“, so Iris Schöberl, ZIA-Präsidentin. Ein Lösungsvorschlag des ZIA: zusätzliche verkaufsoffene Sonntage, bis zu 12 frei wählbare Sonntage sollen es sein. Bisher sind in den meisten Bundesländern jeweils entweder drei oder vier verkaufsoffene Sonntage erlaubt. Die Sonn- und Feiertage sind üblicherweise davon ausgeschlossen, hier kann das Land jedoch einen Sonntag bestimmen. An Orten mit starkem Fremdenverkehr dürfen bestimmte Waren an bis zu 40 Sonntagen im Jahr verkauft werden.