Wo Abholung und Lieferung erlaubt sind
Seit dem 16. Dezember, in Sachsen bereits seit dem 14. Dezember, müssen wegen der verschärften Corona-Maßnahmen in 13 Bundesländern Buchhandlungen geschlossen bleiben. In den meisten Bundesländern sind trotz der Ladenschließung die Abholung und Lieferung bestellter Titel erlaubt. Wo, erfahren Sie hier.
was erlaubt ist und was nicht.
Und der Buchhandel hat sich eben nun einmal daran zu halten, was die
beiden Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern dazu festgelegt haben.
Einen extra Weg oder eine andere Lösung gibt es jetzt nicht.
Gemeinsam müssen wir alle dazu etwas tun, damit der Virus von Corona
kleiner werden kann.
Es geht um unsere Gesundheit. Und dies hat jetzt Vorrang.
Bis jetzt sind die Fallzahlen noch viel zu hoch.
Harald Kraft