In 13 Bundesländern: Buchhandel im Lockdown

Wo Abholung und Lieferung erlaubt sind

16. Dezember 2020
Redaktion Börsenblatt

Seit dem 16. Dezember, in Sachsen bereits seit dem 14. Dezember, müssen wegen der verschärften Corona-Maßnahmen in 13 Bundesländern Buchhandlungen geschlossen bleiben. In den meisten Bundesländern sind trotz der Ladenschließung  die Abholung und Lieferung bestellter Titel erlaubt. Wo, erfahren Sie hier.

Legende
Deutschland - Bundesländer - Baden-Württemberg
Deutschland - Bundesländer - Bayern
Deutschland - Bundesländer - Berlin
Deutschland - Bundesländer - Brandenburg
Deutschland - Bundesländer - Bremen
Deutschland - Bundesländer - Hamburg
Deutschland - Bundesländer - Hessen
Deutschland - Bundesländer - Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland - Bundesländer - Niedersachsen
Deutschland - Bundesländer - Nordrhein-Westfalen
Deutschland - Bundesländer - Rheinland-Pfalz
Deutschland - Bundesländer - Saarland
Deutschland - Bundesländer - Sachsen
Deutschland - Bundesländer - Sachsen-Anhalt
Deutschland - Bundesländer - Schleswig-Holstein
Deutschland - Bundesländer - Thüringen
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Baden-Württemberg

Das Bundesland zählt den Buchhandel nicht zu den Bereichen, für die eine Ausnahme von der Schließungsanordnung gilt.

Die Einrichtung eines Abholservice ist bei zu schließenden Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, also auch dem Buchhandel, nicht erlaubt.

Die Lieferung von Waren bleibt zulässig. Hier gibt es keine Einschränkung, wie die Lieferung zu erfolgen hat. Es können also auch selbst durchgeführte Lieferdienste sein.

Link zur Verordnung.

Bayern

Die Auslieferung von online oder telefonisch bestellter Ware, die nicht im Ladengeschäft abgeholt wird, ist in Bayern weiterhin möglich – bei Wahrung hygienischer Standards.

Anders als in anderen Bundesländern ist es dem Buchhandel nicht erlaubt, seinen Kund*innen die Möglichkeit einer Abholung im oder vor dem Laden anzubieten.

Link zur Verordnung.

Berlin

In Berlin bleiben die Buchhandlungen während des Lockdowns geöffnet.

Brandenburg

Im Bundesland Brandenburg bleibt der Buchhandel während des Lockdowns geöffnet.

Bremen

Im Bundesland Bremen ist die Abholung und Lieferung bestellter Ware (Telefon / Fax etc.) während des Lockdowns erlaubt. Die Ware darf auch im Geschäft herausgegeben und bezahlt werden (Kunden betreten Geschäft einzeln / Maskenpflicht und Hygienekonzept).

Link zur Verordnung.

Hamburg

Die Hansestadt erlaubt während des Lockdowns die Abholung (außerhalb der Geschäftsräume) und Lieferung bestellter Ware (Telefon / Fax etc.), allerdings nur mit kontaktloser Übergabe (auf Rechnung).

Link zur Verordnung.

Hessen

In Hessen ist den für den Publikumsverkehr geschlossenen Verkaufsstätten – und somit auch den Buchhandlungen – das Anbieten von Abhol- und Lieferdiensten ausdrücklich erlaubt. Bestellungen können telefonisch, per Email oder über ein Online-Angebot aufgenommen werden. Die Waren können abgeholt oder geliefert werden.

Link zu den Auslegungshinweisen der Landesregierung.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern bleibt der Verkauf "mittels Abholung und Lieferdiensten" auch für geschlossene Verkaufsstellen gestattet – unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften.

Link zur Verordnung.

Niedersachsen

Die Abholung (außerhalb der Geschäftsräume) und Lieferung bestellter Ware (Telefon / Fax etc.) ist in Niedersachsen erlaubt, allerdings nur mit kontaktloser Übergabe.

Link zur Verordnung.

Nordrhein-Westfalen

Für geschlossene Läden bleiben in NRW der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren erlaubt. Die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist ebenfalls zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.

Link zur Verordnung.

Rheinland-Pfalz

Abhol-, Liefer- und Bringdienste sind in Rheinland-Pfalz nach vorheriger Bestellung zulässig. Das heißt, Kund*innen können nach Bestellung Ware in den Buchhandlungen abholen. Sie kann auch zu den Kunden nach Hause gebracht werden.

Link zur Verordnung.

Saarland

Im Saarland gestattet die Verordnung ausdrücklich das Abholen von bestellten Waren: "Bei den Ladenlokalen ist die Erbringung der Dienstleistung oder des Werkes außerhalb des Ladenlokals weiterhin gestattet, da die Ansteckungsgefahr außerhalb des Ladenlokals erheblich vermindert ist. Werks- oder Dienstleistungen können auch im Wege von Abhol- und Lieferservicen mit entsprechender Terminvereinbarung durchgeführt werden."

Link zur Verordnung.

Sachsen

Telefon- und Online-Angebote bleiben im Freistaat trotz der Ladenschließung erlaubt, aber nur zum Versand oder zur Lieferung. Die Abholung bestellter Ware ist damit auch im stationären Buchhandel nicht erlaubt.

Link zur Verordnung.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt bleiben die Buchhandlungen während des Lockdowns geöffnet.

Schleswig-Holstein

Die Abholung und Lieferung bestellter Ware (Telefon / Fax etc.) ist in Schleswig-Holstein erlaubt, aber nur mit kontaktloser Herausgabe (auf Rechnung oder Zahlung vor Ort). Die Ware darf auch im Geschäft herausgegeben werden (Kunden betreten Geschäft einzeln / Maskenpflicht und Hygienekonzept).

Link zur Verordnung.

 

Thüringen

In Thüringen dürfen Buchhandlungen elektronisch oder telefonisch bestellte Ware außerhalb der Geschäftsräume weitergeben – aber nur kontaktlos.

Link zur Verordnung.

WICHTIGER HINWEIS

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt über örtlich abweichende Regelungen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Börsenverein sowie seinen Landesgeschäftsstellen.