Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat zum 9. Februar die 3G-Regel im Einzelhandel aufgehoben. Es gilt dort aber, ebenso wie in anderen Innenräumen, weiterhin die Maskenpflicht.
In der neue Corona-Verordnung sollen die Regelungen der Warnstufe an einigen Stellen angepasst werden. Keine Änderungen soll es bei der Maskenpflicht geben, diese gelte weiterhin generell in öffentlichen geschlossen Räumen. Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Einzelhandel soll es sonst keine weiteren Zugangsbeschränkungen mehr geben.
Bayern
Laut neuer Corona-Verordnung vom 17. Februar (gültig bis 19. März) gilt: Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe entfällt die bisherige Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden oder eine Kundin je 10 Quadratmeter Ladenfläche. Die Zugangsbeschränkungen (2G-Regel) für den Handel waren bereits im Januar nach Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gefallen. Es gelten jedoch weiterhin die FFP2-Maskenpflicht und das Abstandsgebot.
Berlin
Die 2G-Regel im Einzelhandel ist bereits aufgehoben. Kundinnen und Kunden müssen eine FFP2-Maske tragen.
Brandenburg
Brandenburg hat seine Regeln zum 9. Februar angepasst – sie gelten zunächst für 14 Tage. Unter anderem wurde die 2G-Pflicht im Einzelhandel ab 9. Februar aufgehoben, allerdings gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Eine medizinische Maske reicht nicht mehr aus.
Bremen
Bremen hat die 2G-Regel im Einzelhandel aufgehoben. Abstands- und Hygieneregeln bleiben Pflicht beim Besuch von Geschäften, ebenso muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden.
Hamburg
Am 12. Februar hat Hamburg die 2G-Regelung im Einzelhandel durch eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt.
Hessen
Die 2G-Regel im Einzelhandel ist in Hessen ab 7. Februar aufgehoben. Auch die Quadratmeterbegrenzung entfällt. Allerdings müssen alle Kundinnen und Kunden, die älter als 15 Jahre sind, FFP2-Masken tragen.
Mecklenburg-Vorpommern
Die 2G-Regel im Einzelhandel wurde am 12. Februar aufgehoben, die Maskenpflicht gilt weiter. In Geschäften außerhalb der Grundversorgung muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Niedersachsen
In allen Einzelhandelsgeschäften ist das Tragen einer Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus verpflichtend. Um die Einhaltung der Abstandsregel wird gebeten. Die 2G-Regel im Einzelhandel wurde in Niedersachsen bereits außer Kraft gesetzt.
Nordrhein-Westfalen
Die NRW-Landesregierung hat eine neue Coronaschutz-Verordnung verfasst. Sie gilt ab Samstag, 19. Februar. Im Einzelhandel gibt es keine Kontrollen mehr, 2G fällt also weg. Es besteht die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen, lediglich "dringend empfohlen" wird das Tragen einer FFP2-Maske.
Rheinland-Pfalz
Ab 18. Februar wird für den rheinland-pfälzischen Einzelhandel die 2G-Regelung aufgehoben. Die Maskenpflicht (OP- oder FFP2-Maske) bleibt bestehen. Empfohlen werden FFP2-Masken.
Saarland
Die Maskenpflicht im Einzelhandel gilt weiterhin, allerdings sind auch medizinische OP-Masken ausreichend. Die erst vor drei Wochen eingeführte Pflicht zur FFP2-Maske fällt damit weg. Die Landesregierung empfiehlt aber, FFP2-Masken zu tragen.
Die Zutrittsbeschränkung zu Teilen des Einzelhandel nach der 2G-Regelung hatte das Saarland bereits Ende Januar nach einer Gerichtsentscheidung gekippt und durch eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken ersetzt.
Sachsen
In Sachsen gelten seit 6. Februar neue Regeln, einkaufen im Einzelhandel ist nach 3G möglich. Nun soll eine FFP2-Maskenpflicht die bisher geltende 3G-Regel ersetzen, kündigt die Landesregierung an.
Sachsen-Anhalt
Ab 18. Februar entfällt die 2G-Regel im Einzelhandel. Es muss beim Einkaufen kein Nachweis mehr vorgezeigt werden. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske bleibt jedoch bestehen, wobei die Landesregierung eine FFP2-Maske empfiehlt.
Schleswig-Holstein
Seit 9. Februar ist die 2G-Regelung im Einzelhandel aufgehoben. Es gilt die Maskenpflicht: In allen Geschäften müssen Kunden und Beschäftigte grundsätzlich eine OP-Maske oder eine Maske der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94 tragen.
Thüringen
Für den Einzelhandel in Thüringen gibt es ab 18. Februar keine Zugangsbeschränkungen mehr. Damit werde der Bund-Länder-Beschluss umgesetzt. Weiterhin gilt: Maske tragen und Abstand halten. In Hotspots (Inzidenz ab 1.500) gilt ab 12 Jahren eine FFP2-Maskenpflicht.