Vorbild Tübingen
Tübingen hat es vorgemacht – weitergehende Lockerungen auf Basis einer umfassenden Teststrategie. Nach Ostern wollen bundesweit weitere Städte und Kreise diesem Beispiel folgen.
Tübingen hat es vorgemacht – weitergehende Lockerungen auf Basis einer umfassenden Teststrategie. Nach Ostern wollen bundesweit weitere Städte und Kreise diesem Beispiel folgen.
Wenn man aktuelle Nachrichten googelt, dann bewerben sich bundesweit zig Städte und Regionen bei ihren Ländern für einen Modellversuch. Hier einige Beispiele:
Nordrhein-Westfalen
Laut "Kölner Stadt-Anzeiger" soll Köln bei einem Modellversuch des Landes Nordrhein-Westfalen zur sicheren Öffnung von Einzelhandel, Gastronomie und Veranstaltungsstätten eine zentrale Rolle spielen. Menschen sollen danach mittels eines elektronischen Nachweises über einen aktuellen negativen Corona-Test Zugang zu Einzelhandel und Gastronomie erhalten. Bei dem Modellversuch solle erprobt werden, wie die Maßnahmen in einer Metropole wirken.
"Der Vertrauensverlust in der Bevölkerung ist nur wieder heilbar, wenn es uns gelingt, eine Öffnungsperspektive mit Testungen aufzulegen, die funktioniert", wird Oberbürgermeisterin Henriette Reker im "Kölner Stadt-Anzeiger" zitiert.
Die Modellversuche in Nordrhein-Westfalen sollen laut Medien ab 6. April starten – mit dem Pilotprojekt in Köln. Weiter seien etwa Aachen, der Kreis Warendorf sowie Winterberg als Modellregionen ausgewählt worden. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte am 24. März im Düsseldorfer Landtag das Modellprojekt in NRW angekündigt.
Die offizielle Bekanntgabe der NRW-Modellregionen soll jedoch erst nach Ostern erfolgen, habe Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) am 25. März gesagt. Eine Reihe von Städten und Kreisen hätten sich als Modellregion beworben.
Saarland
Das Saarland will gleich das ganze Bundesland als Modell-Gebiet freigeben. Der Ministerrat hat am 24. März das sogenannte Saarland-Modell beschlossen. Ab dem 6. April soll es – geknüpft an die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Tests – weitere Öffnungsschritte in den Bereichen Gastronomie, Sport und Kultur geben. Die zusätzliche Bedingung allwerdings: Sofern die 7-Tage-Inzidenz stabil bei unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt. Auch private Treffen und Veranstaltungen mit maximal zehn Personen im Außenbereich sollen dann in Verbindung mit negativen Tests wieder möglich sein.
Der zugrunde liegende Test darf nicht älter als 24 Stunden sein un muss die Anforderungen des RKI erfüllen: lnformationen zur Anerkennung diagnostischer Tests des RKI
Andere Bundesländer
In Bayern sollen wenige Modellstädte Öffnungsschritte erproben, in Medien wird etwa über Landshut spekuliert. München soll einen Antrag gestellt haben, bayerische Modellstadt für Öffnungen zu werden.
Auch mehrere Kommunen in Hessen wollen Öffnungsmöglichkeiten für Einzelhandel, Gastronomie oder Veranstaltungen in der Corona-Pandemie testen. Als Modellregion haben sich laut Medien etliche Landkreise sowie Frankfurt am Main beworben. Ein negativer, bescheinigter Coronavirus-Schnelltest an einem Testzentrum soll in den folgenden 24 Stunden das Einkaufen ermöglichen.
Hintergrund
Hintergrund ist der Beschluss der Bund-Länder-Schalte vom 22. März. Darin heißt es im Wortlaut:
"Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten können die Länder in einigen ausgewählten Regionen, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen. Zentrale Bedingungen dabei sind lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle."
Die Modellregionen müssen jeweils von den Landesregierungen genehmigt werden und sollen laut Medien unter einer Inzidenz von 50 beziehungsweise 100 liegen.
Hessen etwa hat in seiner aktualisierten Corona-Schutzverordnung dazu einen neuen Paragraphen aufgenommen. Darin heißt es: "Die Hessische Landesregierung kann befristete Modellprojekte zur Untersuchung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und zur Gewinnung von Erkenntnissen, die zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie beitragen, beschließen." Landkreise, Städte oder Gemeinden könnten in ihrem Gebiet oder in Teilen davon Modellprojekte durchführen und dabei befristet Ausnahmen von den Corona-Regelungen zulassen.