Stau bei Freistellungsanträgen

Zwischen Lizenzhimmel und Steuerhölle

29. Januar 2024
Sabine Cronau

Ausländische Autor:innen, Agenturen und Verlage müssen im Moment oft monatelang auf ihre Lizenzgelder aus deutschen Verlagen warten. Eine kafkaeske Geschichte aus dem deutschen Steuersystem.  

Honorarzahlungen ins Ausland - eigentlich kein Hexenwerk, aber durch einen Antragstau beim Bundeszentralamt für Steuern im Moment eine echte Herausforderung für Verlage

Rund 10.000 Übersetzungen erscheinen pro Jahr auf dem deutschen Buchmarkt – und es ist zu befürchten, dass viele Autor:innen, deren Bücher 2023 herausgekommen sind, bislang keinen Cent aus dem Lizenzverkauf gesehen haben.

Allein beim Suhrkamp Verlag steht derzeit eine Summe von 450.000 Euro offen, die aus steuerrechtlichen Gründen noch nicht an die ausländischen Urheber:innen, Verlage oder Agenturen ausgezahlt werden konnte. Der Grund: die sehr spezielle deutsche Steuergesetzgebung und eine überforderte Behörde. Zum Prozedere: 

  • Vereinbart ein deutscher Verlag mit einem ausländischen Partner die Übersetzung eines Buchs ins Deutsche, dann entsteht die Pflicht zur Zahlung der Honorare in Deutschland. Damit wird hier Einkommensteuer fällig. 
  • Deutsche Verlage müssen deshalb von dem Honorar, das sie zahlen, 15 Prozent Quellensteuer für den Fiskus abziehen. Ausländische Autor:innen und Verlage können sich davon jedoch freistellen lassen, wenn es mit ihrem Land ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung gibt. Dann werden Steuern nur in ihrer Heimat fällig. 
  • Diese Freistellung muss beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn beantragt werden – was die meisten großen deutschen Verlage per Vollmacht für ihre Lizenzpartner im Ausland übernehmen. 

Stephan Seitz

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