VG Wort: Werkmeldungen auch über VLB möglich
Bis zum 30. April 2022 müssen Verlage ihre Werke melden, um an den neuen Ausschüttungen der VG Wort teilzunehmen. Das ist jetzt auch über das VLB möglich.
Bis zum 30. April 2022 müssen Verlage ihre Werke melden, um an den neuen Ausschüttungen der VG Wort teilzunehmen. Das ist jetzt auch über das VLB möglich.
Ab sofort können Verlage, die einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abgeschlossen haben, die Werkmeldungen für die Teilnahme an den neuen Ausschüttungen auch über das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) des Technologie- und Informationsanbieters MVB vornehmen.
Nachdem im vergangenen Jahr das „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts“ in Kraft getreten ist, ist die pauschale Verlagsbeteiligung wieder möglich.
Die VG-WORT-Meldung umfasst die Angabe von Nutzungsrechten und die Abgabe einer Freistellungserklärung. Dafür stellt MVB den Verlagen Excel-Listen aller relevanten Titel zur Verfügung, die sie im VLB gelistet haben – archivierte Titel inklusive. Eine entsprechende Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Datenübermittlung inklusive Erklärvideo gibt es unter: www.vlb.de/vgwort.
Wichtig: Die Meldung muss bis spätestens 30.04.2022 erfolgt sein.
„Mit der kurzfristig umgesetzten Möglichkeit zur VG-WORT-Meldung über das VLB bauen wir unser Service-Angebot weiter aus. Durch die Anbindung an unsere Metadatenbank können wir eine redundante Datenpflege auf Seiten der Verlage verhindern, da sie nur die erforderlichen Zusatzinformationen in einem pragmatischen Prozess an zentraler Stelle ergänzen müssen. Wir stellen dann die standardisierte Übergabe an die VG WORT sicher“, sagt Monica Wellmann, Leiterin Marketing & Vertrieb des Geschäftsbereichs Digital bei MVB.
Christian Sprang, Justiziar beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels, ergänzt: „Über die neuen Werkmeldungen im VLB erleichtert MVB den Verlagen die wichtige Teilhabe an der Wiedereinführung einer eigenständigen Verlagsbeteiligung bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen. Die Möglichkeit zur schnellen und effizienten Wahrnehmung ihrer Rechte trägt dazu bei, die Vielfalt unseres Buchmarkts aufrechtzuerhalten.“
Die VG WORT plant, im Herbst 2022 die erste Ausschüttung an Verlage nach dem neuen Recht durchzuführen.