Die Cyando AG als Betreiberin der Plattform „uploaded“ hat ihren Nutzern kostenlosen Speicherplatz für das Hochladen beliebiger Dateien sowie Downloadlinks bereitgestellt. Diese Downloadlinks veröffentlichten die Nutzer sodann in sogenannten Linksammlungen und verschafften auf diese Weise anderen Zugriff auf E-Books von S. Fischer. S. Fischer hat den Dienst auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen, weil der Dienst selbst für die illegalen Handlungen seiner Nutzer zur Verantwortung zu ziehen ist.
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr das Urteil im Verfahren verkündet. Das klageabweisende Urteil des OLG München wurde erfreulicher Weise aufgehoben. Nun muss der Sachverhalt weiter aufgeklärt werden.
In der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs heißt es, dass gewichtige Anhaltspunkte für die Annahme bestünden, dass die Beklagte keine hinreichenden technischen Maßnahmen ergriffen habe, weil die von ihr eingesetzten proaktiven Maßnahmen Urheberrechtsverletzungen nicht hinreichend effektiv entgegenwirken würden. Reaktive Maßnahmen, wie etwa die Bereitstellung von Abuse-Formularen zur Meldung von Rechtsverletzungen in dem Dienst, seien unzureichend.
„Es bestehen zudem gewichtige Anhaltspunkte für die Annahme, dass das Geschäftsmodell der Beklagten auf der Verfügbarkeit rechtsverletzender Inhalte beruht und die Nutzer dazu verleiten soll, rechtsverletzende Inhalte über die Plattform der Beklagten zu teilen“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Für eine abschließende Beurteilung würden allerdings noch weitere Feststellungen zu treffen sein.
Daher liegt das Verfahren nun wieder in den Händen des Oberlandesgerichts München. Auf Grund des zwischenzeitlich seit 1. August 2022 in Kraft getretenen Urheberrechts-Dienste-Anbietergesetzes wird das Oberlandesgericht sich zudem mit der aktuellen Frage auseinander setzen müssen, ob uploaded nach diesen neuen Regelungen eine öffentliche Wiedergabe vornimmt, für welche der Dienst zur Verantwortung zu ziehen ist.
Die juritistische Auseinandersetzung zwischen S. Fischer und der Cyando AG wird vom Börsenverein als Musterverfahren unterstützt.