Dieselbe Vorlauffrist gilt auch für die Änderung von österreichischen Buchpreisen zum 1. Juli 2020. Verlage, die ihre österreichischen Preise eigenständig bilden, müssen eventuelle Preisänderungen zum 1. Juli 2020 rechtzeitig – bis spätestens zum kommenden Mittwoch – ans VLB melden.
Verlage, die das VLB damit beauftragt haben, ihre österreichischen Preise durch eine automatische Umrechnung aus dem deutschen Ladenpreis zu ermitteln, werden vom VLB bis Mitte kommender Woche über die Art und Weise der vorgesehenen automatischen Errechnung benachrichtigt. Dazu wartet das VLB noch ab, ob die Umsetzung der jetzt politisch angekündigten Absenkung des reduzierten Umsatzsteuersatzes in Österreich zum 1. Juli 2020 tatsächlich realisiert wird. Zudem wird das VLB sowohl bei Vertreter*innen des österreichischen Buchhandels als auch der deutschsprachigen Verlage ein Meinungsbild einholen, um die Umstellungen sachgerecht und im Sinne der Buchbranche durchführen zu können.
Verantwortlich für die gebundenen Ladenpreise seiner Titel in Österreich ist und bleibt der jeweilige Verlag. Sofern ein Verlag seine österreichischen Preise bislang automatisch vom VLB errechnen lässt, aber auf die mögliche Mehrwertsteuersenkung individuell reagieren möchte, kann er dem VLB jederzeit eigenständig gebildete österreichische Preise melden."
Mehr zur Umsatzsteuersenkung in Österreich lesen Sie hier, ein FAQ zur Mehrwertsteuersenkung in Deutschland lesen Sie hier.