MVB zur Mehrwersteuersenkung

Was Verlage jetzt tun müssen, um ihre Preise zu ändern

16. Juni 2020
Redaktion Börsenblatt

Auch Österreich will den Umsatzsteuersatz für Bücher ab 1. Juli vorübergehend senken - von zehn auf fünf Prozent. Was müssen Verlage beachten, wenn die Pläne in Kraft treten? Das erläutert der Informations- und Technologiedienstleister MVB in einer Stellungnahme.

Im Wortlaut heißt es in der Stellungnahme:

"Bücher sind in Deutschland wie in Österreich preisgebunden. Die Verlage sind in beiden Ländern dafür verantwortlich, einen Preis einschließlich Mehrwertsteuer für ihre Titel festzusetzen und bekanntzumachen, den der Buchhandel beim Verkauf an Endverbraucher einzuhalten hat. Als Preisreferenzdatenbank und zentrale Datendrehscheibe des Buchhandels unterstützt das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) die Verlage in den deutschsprachigen Ländern bei der Bekanntmachung ihrer gebundenen Ladenpreise und ermöglicht dem Buchhandel die Einhaltung der Preisbindung.

Derzeit laufen beim VLB die Arbeiten für die vorübergehende Umstellung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes in Deutschland von 7 auf 5 Prozent ab dem 1. Juli 2020 auf Hochtouren. Sofern sich ein Verlag für die Änderung seiner Preise zum 1. Juli entscheidet, muss er dies dem VLB mit einem Vorlauf von 14 Tagen spätestens Mittwoch, 17. Juni 2020, 19:00 Uhr, melden, damit die Änderung vorab über die Gelbe Beilage veröffentlicht wird. Die fristgerechte Ankündigung der Preisänderung ermöglicht es Buchhandlungen und Großhandlungen (Barsortimente), die Preise der entsprechenden Bücher umzuzeichnen, wenn sie diese am Lager haben.

Derzeit laufen beim VLB die Arbeiten für die vorübergehende Umstellung  auf Hochtouren.

Technologie- und Informationsdienstleister MVB

Dieselbe Vorlauffrist gilt auch für die Änderung von österreichischen Buchpreisen zum 1. Juli 2020. Verlage, die ihre österreichischen Preise eigenständig bilden, müssen eventuelle Preisänderungen zum 1. Juli 2020 rechtzeitig – bis spätestens zum kommenden Mittwoch – ans VLB melden.

Verlage, die das VLB damit beauftragt haben, ihre österreichischen Preise durch eine automatische Umrechnung aus dem deutschen Ladenpreis zu ermitteln, werden vom VLB bis Mitte kommender Woche über die Art und Weise der vorgesehenen automatischen Errechnung benachrichtigt. Dazu wartet das VLB noch ab, ob die Umsetzung der jetzt politisch angekündigten Absenkung des reduzierten Umsatzsteuersatzes in Österreich zum 1. Juli 2020 tatsächlich realisiert wird. Zudem wird das VLB sowohl bei Vertreter*innen des österreichischen Buchhandels als auch der deutschsprachigen Verlage ein Meinungsbild einholen, um die Umstellungen sachgerecht und im Sinne der Buchbranche durchführen zu können.

Verantwortlich für die gebundenen Ladenpreise seiner Titel in Österreich ist und bleibt der jeweilige Verlag. Sofern ein Verlag seine österreichischen Preise bislang automatisch vom VLB errechnen lässt, aber auf die mögliche Mehrwertsteuersenkung individuell reagieren möchte, kann er dem VLB jederzeit eigenständig gebildete österreichische Preise melden."

Mehr zur Umsatzsteuersenkung in Österreich lesen Sie hier, ein FAQ zur Mehrwertsteuersenkung in Deutschland lesen Sie hier.