Zwischenruf von Urs Erdle

"Momox zerstört die Vielfalt des Handels"

5. August 2020
Redaktion Börsenblatt

Der Re-Commerce-Händler Momox macht Millionenumsätze mit Büchern - Umsätze, die Verlagen, Autor*innen und dem Bucheinzelhandel entgehen. Wo endet die Wertschöpfungskette beim Buch? Und wie ist das Geschäft mit Gebrauchtbüchern eigentlich mit dem Urheberrecht vereinbar? Ein Meinungsbeitrag von Urs Erdle. 

Im März diesen Jahres hieß es, dass im letzten Jahr der Berliner Re-Commerce-Händler Momox beim Verkauf von gebrauchten Büchern und Medienartikeln ein Umsatzplus von sage und schreibe 50 Mio. Euro erwirtschaftet hat: Letzte Woche konnte man auf boersenblatt.net lesen, dass die 100 Millionen-Marke an Bestellungen weltweit bei Medimops geknackt wurde. Und drei Tage später bringt boersenblatt.net unkommentiert die Momox-Verkaufshitliste für das erste Halbjahr 2020 mit den durchschnittlichen Verkaufspreisen für Belletristik (5,23 Euro), Sachbuch (7,31 Euro) und Kinder- und Jugendbuch (4 Euro). Übrigens: Der durchschnittliche Ladenpreis im Sortimentsbuchhandel hingegen liegt für Belletristik derzeit bei 13,- Euro, für das Sachbuch bei 17,30 Euro und für das Kinder- und Jugendbuch bei 10,50 Euro. Angesichts dessen dass das Unternehmen ca. 70 Prozent im Durchschnitt auf den Ankaufspreis aufschlägt (vgl. Veröffentlichung auf boersenblatt.net vom 28. März 2020) und noch an den von Amazon Marketplace erhobenen Versandkosten von 3 Euro pro Buch auch noch mal die Hälfte einnimmt, handelt es sich um ein wirklich lukratives Geschäftsmodell - Versandkosten hin oder her.

Wer zahlt das Dreifache für Novitäten?

Wird hier nicht auf boersenblatt.net einem Unternehmen eine Plattform geboten, das nicht nur Preisdumping mit Büchern betreibt, sondern einen Prozess der Disruption anstößt? Glaubt irgendjemand wirklich, dass sich angesichts der immer kleiner werdenden Geldbeutel während und nach Coronazeiten, die Kunden nicht doch überlegen, ob sie wirklich beim Händler nebenan knapp das Dreifache für Novitäten zahlen sollen, wenn die selben Titel „wie neu“ oder „sehr gut“ auf Amazon Marketplace bei Medimops oder reBuy angeboten werden?

Auf Amazon Marketplace gibt es jedenfalls fast immer den niedrigsten Preis bei diesen beiden Großhändlern. Allein durch deren hohe Drehzahlen, die seitens der Branche und deren Vertreter stillschweigend hingenommen werden, wird dies möglich. Als Konsequenz werden die direkt bei den Verlagen bezogenen neuen Titel im Sortimentsbuchhandel dementsprechend weniger verkauft.

"Preisbindung wird zum Wettbewerbsnachteil"

Solche Giganten wie Momox oder reBuy sind zu dominanten Playern geworden, die jetzt auch der Buchbranche, vergleichbar mit der digitalen Disruption im Tonträgerhandel, deren Geschäftsmodell unterminieren. Denn Schaden entsteht nicht nur den Verlagen und Autoren, sondern auch dem Bucheinzelhandel vor Ort, der durch die Preisbindung von „neuen“ Büchern bislang – im Sinne des ‚Kulturgutes Buch‘ – seine Konkurrenzfähigkeit wenigstens in Bezug auf den Preis bewahren konnte, was sich jetzt in einen Wettbewerbsnachteil verkehrt. Letztlich führt diese disruptive Entwicklung dazu, dass Umsätze der ortsansässigen Buchhändler, mehr noch deren Onlineumsätze, die jetzt durch die verspätet getätigten Investitionen ins Onlinegeschäft nach Corona erst einmal teuer erkauft werden müssen, zu diesen Gebrauchtbuchhändlern fließen - und indirekt durch die Verkaufsprovision für die Plattformnutzung in letzter Instanz auch zu Amazon oder Ebay.

Ganz zu schweigen davon, dass in letzter Konsequenz die Innenstädte weiter veröden, der Versandhandel mit seinem Verpackungsmüll floriert, die Innenstädte durch Lieferdienste immer mehr verstopften und der CO2-Ausstoß nicht weniger wird.

Wo bleiben die Honorare an die Verlage und die Autoren?

Die VG WORT hat sich zum Ziel gesetzt, nach eigener Aussage Honorare einzusammeln, für die die Berechtigten nicht anderweitig – „etwa durch die Bezahlung des Kaufpreises eines Buches“ – bereits ein Honorar erhalten haben. Es wundert einen schon, dass für diese Zweitverwertungsumsätze allerdings keinerlei Honorare an die Urheber (Autoren) oder die Besitzer der Urheberrechte (Verlage) ausgeschüttet werden. Denn beim Preis für ein gebrauchtes Buch handelt es sich doch auch um einen „Kauf“-preis. Merkwürdigerweise wird aber nur der Kaufpreis des Erstverkaufs honoriert, nicht aber der beim nochmaligen Verkauf als "gebrauchtes" Buch. Warum eigentlich?

Die Grenzen der Wertschöpfungskette

Würde man dieser Logik einer „Werterschöpfung“ folgen, müsste eigentlich im Sinne des freien Warenverkehrs mit dem Rechteeinräumen des Urhebers an den Verlag auch eine fortwährende Nicht-Vergütung der Autoren und Verlage in der Wertschöpfungskette einhergehen. Mehr noch: Dann dürfte Momox oder Rebuy eigentlich auch keine Umsatzsteuer zahlen müssen, da diese ja quasi den "freien" Warenverkehr behindern würde.

Auch wäre in letzter Konsequenz beispielsweise eine bislang noch übliche VG-Wort-Abgabe z.B. für Vervielfältigungen beim Kopieren oder das Entleihen für Bücher vielleicht auch nicht mehr angemessen. Nur weil beim Weiterverkauf nicht erneut Druckerschwärze verbraucht wird, entbindet das doch nicht von der Vergütung eines (Copy)rights. Grundsätzlicher gesprochen: Die Grenze, wann die Wertschöpfungskette eines Werkes oder einer Ware "erschöpft" ist, richtet sich doch danach, ob aus dem Werk erneut ein 'neuer' Wert geschöpft wird. (wie z.B. bei Taschenbuchrechten).

Normalerweise endet das 'exklusive' Verbreitungsrecht des Urhebers mit dem Autorenvertrag durch die Rechteabtretung. Dass ein Verlag einem Leser das Verwertungsrecht 'im Sinne der Lektüre' einräumt und ebenso das Veräußerungsrecht durch Verkauf an wen auch immer z. B. durch Verkauf von privat zu privat auf Flohmärkten in kleinen Mengen ist eigentlich selbstverständlich. So gesehen ist der Leser nicht verantwortlich.

Quasi-Einräumung von Weiterlizenzierungen

Wenn aber eine anschließende Verwertung der Bücher diesen 'Unternehmen' allein dazu dient, Gewinne zu erwirtschaften, durch erneute Verbreitung von Inhalten, die dem Urheber nicht bezahlt werden, kann das doch nicht im Sinne der Verlage sein. Kein Verlag hat dieser Quasi-Einräumung von Weiterlizenzierungen des Copyrights explizit zugestimmt oder die Wertschöpfung für sich an einer bestimmten Stelle für beendet erklärt. Oder ist das irgendwo gesetzlich festgeschrieben?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Verlagsautorinnen und Verlagsautoren gibt, die es beispielsweise gutheißen würde, wenn keine Vergütung für eine normale Zweitverwertung fließt, und diese Praxis dazu führt, dass a.) indirekt die Umsätze des Ursprungswerks zum gebundenen Preis in erheblichem Maße geschmälert werden auf Kosten seiner Vergütung, und b.) dieses Zweitverwertungsangebot auch noch in direkter räumlicher Zuordnung (vgl. Marketplace-Angebote) direkt beim ‚Neu‘-buch auf Amazon platziert wird. Das wäre so, als würden die Verlage in Ihren Vorschauen unter ihre Ladenpreise direkt die Gebrauchtpreise verzeichnen.

Wehrt euch!

Warum fordern Autoren wie Verlage nicht, dass ihnen diese Umsätze der Re-Commerce-Händler vergütet werden? Und da auch die Plattformen (wie z.B. Amazon oder Ebay) an dem Geschäftsmodell über die Verfügungstellung der Infrastruktur hinaus durch die Provision mitverdienen… Warum sollten nicht auch diese Firmen zu Ausschüttungen verpflichtet werden in der Höhe ihres Umsatzanteils?

Ich selbst werde in Kürze mein in Art. 17 Grundgesetz (GG) festgeschriebenes Recht wahrnehmen und eine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags einreichen.

In diesem Sinne sehe ich aber mehr noch die Verlage, die Autorenverbände und die Interessensvertretungen des Buchhandels in der Verantwortung, diese Praxis zu unterbinden und mitzuhelfen, ein Copyright ggf. auch von staatlicher Seite umfassender fassen zu lassen. Vielleicht muss hier tatsächlich der Gesetzgeber tätig werden. Ich bin gespannt, ob der Börsenverein diesbezüglich eine Haltung einnimmt, insbesondere der Urheber- und Verlagsrechts-Ausschuss (UVA) als Unterausschuss des Verleger-Ausschusses.

Freier Warenverkehr ist gut, aber nicht, wenn er dazu führt den Baum abzusägen, auf dem er sitzt. Das Verfügungsrecht eines Wiederverkäufers muss bei einem Kulturgut, dass der Preisbindung unterliegt, in letzter Konsequenz dann enden, wenn professionelle Strukturen entstehen, die die Vielfalt des Handels unterminieren. Darin besteht der Unterschied zwischen einem Buch- und einem Gebrauchtwagenhändler.

Autoren, Verlage, Buchhändler und Zwischenbuchhändler! Wehrt Euch!

Zum Autor

Urs Erdle (54) hatte bis ins Jahr 2010 Verkaufs- und Vertriebsleitungen bei den Verlagen Campus, DuMont Literatur und Kunst und der Patmos-Verlagsgruppe inne. Nach 10jähriger Vertriebs- und Marketingleitung bei der KNA Nachrichten-Agentur und dem Portal filmdienst.de plant er in die Buchbranche zurückzukehren, und im ersten Halbjahr 2021 eine neuartige Concept-Buchhandlung mit integriertem Café und angeschlossenem Online-Store im Rheinland zu eröffnen.