„Während KI große Chancen bietet, auch für die Verlagsbranche, wirft sie auch ernsthafte Bedenken auf, insbesondere im Bereich des Urheberrechts und der Transparenz. Das KI-Gesetz stellt den weltweit ersten Versuch dar, spezielle Regeln für KI zu definieren, um sicherzustellen, dass diese Technologie sich entwickeln kann, ohne der Gesellschaft zu schaden“, so der Verband in einem Statement an die Presse.
Die FEP begrüßte insbesondere die Entscheidung des Europäischen Parlaments, sich mit dem zunehmenden Problem der generativen KI, wie ChatGPT, zu befassen, das in den letzten Monaten große Aufmerksamkeit erregt hat. Die Entwickler dieser Art von KI verwenden riesige Mengen von Inhalten - teilweise urheberrechtlich geschützter Bücher und Artikel - um ihre Anwendungen zu trainieren und ihnen zu ermöglichen, Inhalte zu generieren. „Auf die urheberrechtlich geschützten Inhalte, die für das Training verwendet werden, wird oft ohne das Wissen oder die Zustimmung der Rechteinhaber zugegriffen und sie werden sogar über illegale Websites genutzt“, urteilt der Verlegerverband und fordert Transparenz.
„Die generative KI ist eine Blackbox, die es den Rechteinhabern nicht ermöglicht, zu erfahren, ob ihre Werke ohne Genehmigung verwendet wurden, selbst wenn sie von ihrem Recht auf Ausschluss Gebrauch gemacht haben. Auch die Rechte und künftigen Werke von Urhebern werden durch KI-generierte Inhalte, die ihren Stil nachahmen, gefährdet. Schließlich könnten die Verbraucher zu der Annahme verleitet werden, dass es sich bei einem KI-generierten Inhalt um ein echtes kreatives Werk eines menschlichen Autors handelt.“
Das Parlament habe den Ernst der Lage erkannt, indem es spezifische Verpflichtungen für generative KI einführte und das Erfordernis unterstrich, das Urheberrecht zu respektieren, wozu auch die Möglichkeit gehöre, dass die Rechteinhaber im Rahmen der DSM-Richtlinie 2019 vom Text- und Data-Mining zurücktreten könnten. Dies sei zwar ein „positiver erster Schritt“, doch seien weitere Verbesserungen erforderlich, um die Transparenz der Trainingsdaten zu gewährleisten. Eine bloße "detaillierte Zusammenfassung" werde es nach Einschätzung des Verbands den Rechteinhabern nicht ermöglichen, ihre Rechte zu schützen.