Fördertopf "Neustart Kultur"

FAQ für Verlage: Was ist förderfähig?

21. August 2020
Redaktion Börsenblatt

Welche Unterlagen müssen beim Antrag eingereicht werden? Was sind die Kriterien für nachhaltige Buchproduktion, die höher gefördert wird? Fragen und Antworten rund um das Förderprogramm für Verlage bündelt ein FAQ. Hier gibt es erste Tipps - und zwei unverzichtbare Links für die Antragstellung.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters unterstützt Verlage und Buchhandlungen im Rahmen des Konjunkturprogramms "Neustart Kultur" mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro (mehr dazu hier).

  • 10 Millionen Euro davon sind für Verlage reserviert. Sie können Druck- und Produktionskostenzuschüsse für Neuerscheinungen in Höhe von bis zu 7.500 Euro beantragen, bei nachhaltiger Buchproduktion gibt es bis zu 10.000 Euro (etwa "Blauer Engel", "Craddle to craddle").
  • Der Börsenverein wickelt den Antrags- und Vergabeprozess ab. Vergeben werden die Gelder nach dem "Windhundprinzip", also der zeitlichen Reihenfolge der Anträge. Anträge können ab 1. September, 11 Uhr, unter www.boersenverein.de/neustartkultur gestellt werden.

In einem ausführlichen FAQ erläutert die Behörde der Kulturstaatsministerin die Fördergrundsätze für Verlage (zum FAQ geht es hier, zu den Fördergrundsätzen hier). Ein kurzer Auszug zu zwei grundlegenden Fragen:

Was ist förderfähig?

Es können Druck- und Produktionskostenzuschüsse für die Herstellung neu erscheinender Titel (gedruckte Bücher, Hörbücher, Kalender oder E-Books) gewährt werden.

Druckkosten sind insbesondere die Kosten von Papier, Druck inkl. Einrichtungskosten und Farbe, buchbinderische Verarbeitung und Bereitstellung (auf Palette).

Produktionskosten sind in Bezug auf gedruckte Bücher, Kalender oder E-Books weitere Kosten, die für die Herstellung eines Titels anfallen, z.B. Satz und Lithographie, Illustration und Layout, soweit der Urheber der gestaltenden Elemente nicht gleichzeitig Autor des Buches ist (Autorenhonorare sind nicht förderfähig).

In Bezug auf Hörbücher zählen zu den Produktionskosten, Studiomiete und -technik, Sprecherhonorare sowie die Kosten für Erstellung von Booklet und Verpackung. Die Kosten für Studiomiete inklusive dazugehöriger Dienstleistungen können branchenüblich in Form von Produktionsstunden angegeben werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Verlage aller Genres mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland,

  • die nicht überwiegend öffentlich finanziert sind,
  • die rechtlich, tatsächlich und wirtschaftlich unabhängig von anderen nicht-wirtschaftlich tätigen Institutionen sind (z. B. Hochschulen, Parteien, religiösen Institutionen, Berufsorganisationen, Verbänden, gemeinnützigen Vereinen etc.; s. FAQ „Was heißt rechtliche, tatsächliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit?“)
  • die in den letzten zwei Kalenderjahren (2018 und 2019) pro Jahr mindestens drei Publikationen veröffentlicht haben,
  • deren Programm nicht ausschließlich Folgendes umfasst:
    • Periodika
    • Lexika
    • Registerproduktionen (Adressbücher, Formularbücher etc.)
    • Werbekataloge
    • Plakate, Land-, Post- und andere Karten
    • Persönliche Publikationen des Verlegers (reine Selbstverlage)
  • die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten können und in der Lage sind, die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen,
  • die am 31.12.2019 kein "Unternehmen in Schwierigkeiten" im Sinne von Artikel 2 Ziffer 18, Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c) AGVO  war.

Pro Verlag darf nur ein Antrag für die Förderung eines Titels gestellt werden.

Wenn es sich bei dem Verlag um ein mit einem anderen Unternehmen "verbundenes Unternehmen" handelt, dürfen maximal zwei Anträge für insgesamt zwei Buchtitel für alle verbundenen Unternehmen gestellt werden.

Was ist ein "verbundenes Unternehmen"? Was ist ein Unternehmen in Schwierigkeiten nach der AGVO? Diese Frage und viele weitere beantwortet die ausführliche Fassung des FAQ, die Sie hier finden und in denen die Fördergrundsätze (abrufbar hier) erläutert werden.

Weitere Informationen rund um die Förderung für Verlage finden Sie hier auf einer entsprechenden Website des Börsenvereins.

Kostenloses Webinar

Am Mittwoch, 26. August, von 17.30 bis 18.30 Uhr bietet der Börsenverein ein kostenloses Webinar an:

  • Neustart Kultur: Fragen und Antworten zur Förderung für Verlage und Buchhandlungen.

Anmeldung unter: neustart-kultur-buchbranche. Die Veranstaltung wird darüber hinaus live auf dem YouTube-Kanal des Börsenvereins übertragen.

Alle Informationen zum Förderprogramm bündelt der Börsenverein auf dieser Website, die fortlaufend aktualisiert wird.