Das „Internet Archive“ argumentierte vor Gericht, dass das kostenlose Angebot im öffentlichen Interesse sei. Diese Position bezeichneten die Richter in ihrem Urteil allerdings als kurzsichtig. Zwar könnten Bibliotheken und Leser:innen für kurze Zeit vom Zugriff auf kostenlose digitale Bücher profitieren, doch die Frage sei: Was sind die langfristigen Konsequenzen?
Das Gericht erkennt das ernstzunehmende Interesse beider Parteien diesem Fall an, findet aber dennoch deutlich Worte zugunsten des Urheberrechts: Das „Internet Archive“ verweise darauf, dass ein Verbot seiner „Open Library“ den Verbrauchern schade, so die Richter – doch das ungenehmigte Scannen der Bücher weiterhin zu erlauben, schade den Autorinnen und Autoren.
Jedes digitale Buch, das über das „Internet Archive“ verbreitet werde, bringe Verlage und Autoren um die Einnahmen, die ihnen als Kompensation für ihre kreative Arbeit zustehen würden, befand das Gericht. Was sich langfristig wiederum negativ auf die Buchproduktion auswirken würde – und damit auch auf den Konsumenten.