Besser geht allerdings immer: Darum wird über Nachbesserungen des Gesetzes nachgedacht: Wie berichtet, setzt sich der Börsenverein in Berlin für eine Überarbeitung des Preisbindungsgesetzes ein (mehr dazu hier). Das Ziel: Paragraf 6 Absatz 3 des Gesetzes so zu ändern, dass künftig eine übermäßige Rabattspreizung, die vor allem kleinere Händler benachteiligt, vermieden werden kann.
Dafür gibt es verschiedene Lösungsansätze – darunter eine klare Rabattobergrenze von 50 Prozent bezogen auf den gebundenen Ladenpreis des Buches. Im Gespräch sei aber auch, zunächst einen „Webfehler“ des Gesetzes zu beseitigen, schreiben die Preisbindungstreuhänder in ihrem Arbeitsbericht. Heißt konkret: Paragraf 6 Absatz 3 so zu ändern, „dass auch derjenige (Händler) einen Vorstoß begeht, der einen im Verhältnis zum Barsortiment höheren Rabatt fordert oder sich gewähren lässt.“
In ihrem Arbeitsbericht gehen die Preisbindungstreuhänder darüber hinaus auf konkrete Fälle ein, die sie im Moment beschäftigen. Drei Schlaglichter: