Gastspiel von Veronika Licher

In die Sichtbarkeit!

10. Dezember 2020
Redaktion Börsenblatt

Während die Nennung von Übersetzerinnen und Übersetzern in Verlagen bereits eine verbreitete Praxis ist, hat der Lektoratsbereich hier noch viel Nachholbedarf. Überlegungen von Veronika Licher. Die Diplominformatikerin arbeitet als freie Lektorin und berät die chinesische Buchbranche. 

Die Übersetzer*innen haben es geschafft. Spätestens seit der Urheberrechtsnovelle 2002 gilt: Sie werden als Urheber*innen genannt, explizit bei jedem einzelnen Werk. Die Namensnennung ist ja in gewisser Weise zumindest für Freie der Klacks Honig auf dem Brot und insofern Teil des Honorars.

Ganz anders bei den Lektor*innen. Bis Ende des vorigen Jahrhunderts waren diese ja meistens fest angestellt und »in sicheren Verhältnissen«. In den letzten 20 Jahren änderte sich dies jedoch bekanntermaßen gravierend, was auch die stetig steigende Mitgliederzahl im Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren (VFLL) auf derzeit 1 057 Mitglieder zeigt.

Mit der professionellen Sichtbarkeit der freien Lektorinnen und Lektoren ist es – zumindest wenn wir die entsprechende Nennung im Impressum des jeweiligen Werks betrachten – ­leider häufig noch nicht weit her. Mit etwas Glück wird die Lektorin in einer Danksagung erwähnt. Und Blumensträuße oder Schweizer Schoggi sowie Einladungen von Autoren sind zwar wunderbar, sie erhöhen jedoch nicht die professionelle Sichtbarkeit.

Meine Zufallsfunde haben aber einige vorbildlich arbeitende Verlage aufgetan – in den verschiedensten Sparten.

So erwähnen Espresso Tutorials und Dryas im Impressum ganz selbstverständlich sowohl Korrektorin als auch Lektorin. Beim Beltz Verlag werden Lektor*innen ebenfalls grundsätzlich erwähnt. Und bei einzelnen Werken anderer Verlage wurde ich ebenfalls fündig: Arkana, Atrium, Aurum, Dietz, Kamp-hausen, Random House, Rowohlt, Verlagshaus Berlin usw. Junfermann arbeitet im Buchbereich nur selten mit Freien, das Lektorat wird meist von den Verlagslektor*innen durchgeführt, aber wenn es mal vorkommt, werden die Freien ins Impressum aufgenommen; auch im Zeitschriftenbereich werden die freien Bearbeiter*innen selbstverständlich genannt. Beim Schöffling Verlag finden die freien Lektor*innen natürlich ­Erwähnung – dies sei ja für ihre Sichtbarkeit ganz wesentlich.

Zweifellos gibt es (noch) keinen Rechtsanspruch darauf, doch andere Dienstleister stehen ja auch im Impressum. Und insofern empfiehlt der Verband der Selfpublisher, alle Beteiligten schon aus Gründen der Fairness zu nennen.

Einige Verlage erwähnen freie Lektorinnen und Lektoren bereits im Impressum.

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