Bundeskartellamt gibt freie Fahrt

C. H. Beck darf sich an RA-Micro beteiligen

12. Januar 2021
Redaktion Börsenblatt

C. H. Beck darf eine Minderheitsbeteiligung an RA-Micro, einer Kanzleimanagementsoftware für Rechtsanwaltskanzleien, erwerben. Dies hat das Bundeskartellamt heute bekanntgegeben.

„Die Unternehmen haben auf ihren jeweiligen Märkten eine sehr starke Marktposition. Gleichzeitig überschneiden sich die Kundengruppen im Bereich der Rechtsanwaltskanzleien. Wir haben uns insbesondere eingehend damit befasst, welche Auswirkungen eine engere Verzahnung des digitalen Zugangs zu juristischen Fachinformationen mit den Funktionen einer Kanzleimanagementsoftware haben könnte“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Der Freigabe sei eine längere Vorprüfung vorausgegangen.

Das Bundeskartellamt befasste sich mit der Frage, ob es durch den Zusammenschluss künftig zu einer Behinderung von Wettbewerbern führen könnte, weil C.H. Beck RA-Micro privilegierten Zugang zu digitalen Inhalten einräumen könnte und andere von neuartigen Funktionen ausschließen könnte. Es habe aber keine greifbaren Anhaltspunkte gegeben. Wichtig für die Freigabe war, dass C. H. Beck durch eine einfache Minderheitsbeteiligung erwirbt.

ANZEIGE
PubEngine - die eLibrary Lösung für Ihren digitalen Content

- Die Lösung für unterschiedliche Zielgruppen: Bibliotheken, Hochschulen, Firmenbibliotheken und Endverbraucher
- Fokussierte eLibrary Funktionen für Hochschul- und Bibliothekskunden wie COUNTER Statistiken, Link Resolver, OpenURL, DOI, OCLC Anbindung 
- Die PubEngine Hosting Plattform übernimmt für Sie alle wichtigen eLibrary Funktionen wie User Management, Rechteverwaltung und Lizenzierung