Kinderbuchmesse Bologna

Besuch nur mit ausgewählten Impfstoffen

28. Januar 2022
Redaktion Börsenblatt

Die Bologna Children's Bookfair muss sich dem Landesrecht beugen: Eine Teilnahme ist im Hochrisikogebiet nur unter strengen Auflagen möglich.

Auch das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass in Italien derzeit der Notstand gilt. Das beutetet aktuell für Reisende:

  • Eine Messeteilnahme ist für Personen nicht möglich, die ungeimpft sind oder die mit Vakzinen wie Sputnik, sinopharm oder Sinovac geimpft wurden.
  • Für die Messeteilnahme und den Besuch in Restaurants, Geschäften oder die Nutzung des Nahverkehrs ist ein sogenannter "Super Green Pass" nötig.
  • Reisende im Land, die über keinen Nachweis eines vollständigen Impf- oder Genesenenstatus verfügen, sind verpflichtet, sich vor Einreise in Italien auf COVID-19 testen zu lassen (PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 24 Stunden), sich anschließend für fünf Tage in Quarantäne zu begeben, die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren und nach Ablauf der Quarantäne erneut einen Molekular- oder Antigen-Test vorzunehmen.
  • Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden
  • Reisende, die über eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene vollständige Impfung (nicht älter als neun Monate) mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff oder über einen Nachweis einer Genesung von COVID-19 (nicht älter als sechs Monate) verfügen und die sich in den 14 Tagen vor Einreise nur in Ländern der Europäischen Union und damit auch in Deutschland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz aufgehalten haben, müssen bei Einreise neben dem Digitalen COVID-Zertifikat der EU (in Italien certificazione verde COVID-19) zusätzlich ein negatives Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 24 Stunden) vorlegen.
  • Mit Wirkung vom 1. Februar 2022 wird in Italien die Gültigkeit von Impfzertifikaten von neun auf sechs Monate reduziert.
  • Dem italienischen digitalen COVID-Zertifikat gleichgestellt sind alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedstaat ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache.