Der 1945 in Berlin gegründete Aufbau-Verlag gehörte als kollektives sozialistisches Eigentum den mehr als 260.000 Mitgliedern des Kulturbunds der DDR. Verleger Bernd F. Lunkewitz hatte den Verlag nach der Wende zunächst ohne Rechtsgrundlage von der Treuhandanstalt übernommen und erwarb dann 1995 das Eigentum am Verlag vom Kulturbund. Der Bundesgerichtshof hatte im Jahre 2008 entschieden, dass die von der Treuhand verkauften Geschäftsanteile an einer Aufbau-Verlag GmbH i. A. nicht existierten, weil der Verlag weiterhin dem Kulturbund gehörte. Daraufhin wurde die Aufbau-Verlag GmbH insolvent, die Käufer verloren Investitionen in Millionenhöhe.
Lunkewitz hatte gegen die in Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben umbenannte Treuhandanstalt geklagt. Die von Richter Dominik Reith verkündete Entscheidung vom 29. Oktober 2021 wird damit begründet, dass nicht "zweifelsfrei" feststehe, dass der Kulturbund sein in der DDR anerkanntes Eigentum am Aufbau-Verlag nicht doch an die SED oder die Treuhandanstalt verloren haben könnte.
Darüber hinaus habe der Kläger nicht zweifelsfrei bewiesen, dass die Treuhandanstalt überwiegende Kenntnis der Umstände gehabt habe. Deshalb hafte sie nicht für die Folgen des Verkaufs des Aufbau-Verlages, auch wenn er falsch gewesen sei.
Über die Hintergründe dieses Prozesses hatte Bernd F. Lunkewitz das Buch "Der Aufbau-Verlag und die kriminelle Vereinigung in der SED und der Treuhandanstalt" (Europa-Verlag) veröffentlicht.