Alternativtexte richtig formulieren
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden alternative Bildbeschreibungen in E-Books und Websites verpflichtend. Was macht einen guten Alternativtext aus? Empfehlungen und Praxisbeispiele.
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden alternative Bildbeschreibungen in E-Books und Websites verpflichtend. Was macht einen guten Alternativtext aus? Empfehlungen und Praxisbeispiele.
Am 28. Juni 2025 tritt das „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ in Kraft. Dann müssen E-Books, E-Reader und Webshops so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit körperlichen Einschränkungen problemlos genutzt werden können. Zu den Vorgaben des Gesetzes gehören verpflichtende alternative Beschreibungen zu Fotos und Illustrationen, Grafiken und Tabellen.
Nicht nur blinde Menschen, die mit entsprechender Software arbeiten, brauchen solche beschreibenden Texte, um ein E-Book vollständig erfassen zu können. „Sie sind auch für sehbehinderte Menschen wichtig, die nicht mit Screenreadern, sondern einer Vergrößerung der Schrift arbeiten“, erläutert Andrea Katemann, Leiterin der Deutschen Blinden-Bibliothek in der Deutschen Blindenstudienanstalt (blista) in Marburg: „Mit dem Bild allein können sie aufgrund ihrer Seherfahrung oft nichts anfangen.“
Alle Tipps, die weiter unten in diesem Beitrag gegeben werden, lehnen sich an das Webinar "Barrierefreie Bilder" mit Andrea Katemann (blista) und Dana Minnemann (dzb lesen) an, im Juni organisiert von Börsenblatt und mediacampus frankfurt.
Zwei weitere Webinare zum Thema Barrierefreiheit folgen am 26. September (Check-Up Barrierefreiheit im Online-Shop) und am 5. Oktober ("Barrierefreiheit in epubs und Onix-Metadaten")
Eines vorweg: Vorhandene Bildunterschriften eignen sich nicht als Alternativtext. Erstens, weil sie die gezeigten Motive eher kommentieren als beschreiben, zweitens, weil ein Screenreader die gleiche Zeile dann doppelt vorlesen würde.
Sie wollen diesen Plus-Artikel weiterlesen?
Dafür benötigen Sie ein Benutzerkonto sowie ein Abonnement!