Künstlersozialkasse

Abgabe steigt für 2023

30. August 2022
Redaktion Börsenblatt

Verlage und Medienunternehmen müssen für 2023 mit höheren Abgaben für die Künstlersozialkasse (KSK) rechnen. Die Abgabe steigt von 4,2 Prozent auf 5 Prozent.

Erhöhung gilt als sicher

Darüber informiert der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Die Erhöhung geht aus dem Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 hervor, der von der Bundesregierung noch abschließend abgestimmt werden muss. Das allerdings gilt als Formsache. Der Entwurf samt Berechnungsgrundlage liegt Börsenblatt Online vor.

So berechnen sich die KSK-Abgaben

  • Der Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 sieht vor, dass der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe auf 5 Prozent steigt.
  • Der Bund wird wieder einen zusätzlichen Stabilisierungszuschuss in Höhe von rund 59 Mio. Euro leisten.
  • Ohne diesen Stabilisierungszuschuss wäre die Abgabe entsprechend der zugrunde gelegten Schätzung des Bedarfs für die Künstlersozialkasse von 4,2 Prozent sogar auf 5,9 Prozent gestiegen.

„Versicherte und Abgabepflichtige hatten sich gemeinsam dafür stark gemacht, den Zuschuss zu erweitern, um den Abgabesatz stabil zu halten. Das war offenbar finanzpolitisch nicht durchsetzbar“, so der Börsenverein.

Wissenswertes zur Künstlersozialkasse

Die Versicherten der Künstlersozialversicherung tragen 50 Prozent der Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Die restlichen 50 Prozent werden zu 20 Prozent vom Bund und zu 30 Prozent von den abgabepflichtigen Unternehmen der Kulturwirtschaft, u.a. den Verlage, übernommen. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Unternehmen wie Verlage, die regelmäßig Entgelte an Künstler oder Publizisten zahlen, verpflichtet, sich selbst bei der KSK zu melden. In der Verlagsbranche hat sich der Verein Ausgleichsvereinigung Verlage e.V. etabliert. Der Verein kümmert sich um die Abwicklung der Abrechnungen und berät seine Mitglieder in allen Fragen zur Künstlersozialversicherung. Der Verein ist unabhängig vom Börsenverein und steht allen Verlagen offen.

Hier gibt es ein FAQ zum Thema KSK. Auch der Börsenverein berät Mitgliedsunternehmen zum Thema.