Einzelhändler sehen Ungleichbehandlung

Verfassungsklage gegen Notbremse

15. April 2021
Redaktion Börsenblatt

Gastronomen, Mode- und Sporthändler planen eine Verfassungsklage gegen die vorgesehene bundesweite Corona-Notbremse. Sie sehen eine Ungleichbehandlung der Branchen: Während sie schließen müssen, dürften Lebensmittelläden öffnen, auch wenn 40 Prozent ihres Sortiments aus Nicht-Lebensmittel-Artikeln wie Bekleidung besteht.

Auch dürften beispielsweise Buchläden oder Gartenmärkte bei höheren Inzidenzen weiter öffnen, Sportgeschäfte oder Fahrradhändler aber nicht. Zu der Gruppe von Händlern und Gastronomen, die gemeinsam klagen wollen, gehören laut Medienberichten Unternehmen wie L’Osteria, Intersport, Bonita, Tom Tailor, Engelhorn, L+T, Schuster und Rose Bikes. Koordiniert wird die Aktion von Rose Bikes-Geschäftsführer Marcus Diekmann, der auch Sprecher der Initiative "Händler helfen Händlern" mit 4.000 Mitgliedern ist.

Morgen findet im Bundestag die erste Lesung des "Entwurfs eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" statt. Darin geht es um die Verpflichtung aller Bundesländer, Gastronomie und Läden bei Inzidenzwerten über 100 zu schließen. Der Staat zwinge die Händler, "eine Verfassungsklage einzuleiten, die die gesetzlichen Regelungen überprüft, sofern die Regierung nicht bereit ist ihr Gesetz anzupassen", wird Tom-Tailor-CFO Christian Werner in "Business Insider" zitiert. Im "Handelsblatt" sagt Intersport-Vorstandschef Alexander von Preen: "Die Regierung zwingt uns, weitere juristische Schritte zu unternehmen, weil wir schlicht am Ende sind." Vorbereitet wird eine Sammelklage, die als Ziel auch Schadensersatz für die erlittenen Verluste beinhaltet. 

Auch die Freien Wähler wollen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Parteichef Hubert Aiwanger, der auch bayerischer Wirtschaftsminister ist, teilte in einem Interview im Bayerischen Rundfunk mit, dass der Bund nicht die richtige Ebene sei, um pragmatische und sinnvolle Entscheidungen anstelle der Länder zu treffen. Die Partei will klagen, sobald das Gesetz beschlossen ist.

 

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