Die neue Corona-Verordnung tritt am 19. Februar in Kraft und sieht eine Verlängerung des Lockdowns mit Kontaktbeschränkungen und Ladenschließungen bis 15. März vor – und damit länger als die aktuelle Zeitmarke vom letzten Bund-Länder-Treffen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sei es aber jederzeit möglich, die Geltungsdauer bei Bedarf auch zu verkürzen.
Der Grund für den Schritt der thüringischen Landesregierung: In Thüringen sei das Infektionsgeschehen weiterhin stärker als in allen anderen Bundesländern. Der Inzidenzwert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und sieben Tagen sei am 18. Februar laut Robert-Koch-Institut (RKI) binnen 24 Stunden von 111,6 auf 119,5 gestiegen. Der bundesweite Schnitt lag bei 57,1. Nur in Thüringen als einzigem Bundesland sei der Inzidenzwert über 100.
Dennoch soll es erste Lockerungen ab 1. März geben: Friseure, Baumschulen, Gartenmärkte, Gärtnereien- und Floristikbetriebe dürfen wieder öffnen. Bei den Kontaktbeschränkungen sind Lockerungen für Familien vorgesehen. Zudem sind Lockerungen für Schulen geplant.