- Im Einzelhandel bleibt es für kleine Läden (bis 800 Quadratmeter) bei der Regelung, dass ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche erlaubt ist
- Bei Läden über 800 Quadratmetern ändert sich dies: hier ist nur noch ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche gestattet. So formulierte es die Bundeskanzlerin. Im Beschluss steht dazu: Generell gelte, dass sich In Einrichtungen "mit einer Verkaufsfläche ab 801 qm insgesamt auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche und auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche befindet." Bei Einkaufszentren werde dabei die Gesamtverkaufsfläche zugrundegelegt.
- Durch ein abgestimmtes Einlassmanagement müssen Einkaufszentren und Geschäfte verhindern, dass es im Innenbereich von Einkaufspassagen oder Einkaufszentren zu unnötigen Schlangenbildungen kommt.
- Wirtschaft und Arbeitswelt werden aufgefordert, die Schutz- und Hygieneregeln einzuhalten.
- Der finanzielle Ausgleich für geschlossene Betriebe und Solo-Selbstständige soll analog zum November auch im Dezember gelten, so Merkel. Die Novemberhilfe werde in den Dezember auf Basis der Novemberhilfe verlängert und das Regelwerk der Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst, heißt es dazu im Beschluss.
- Für diejenigen Wirtschaftsbereiche, die absehbar auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, ohne von Schließungen betroffen zu sein, werde der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe III die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern. Dies betreffe insbesondere den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Soloselbständigen sowie die Reisebranche.
- Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird intensiviert, soll in allen Orten mit Publikumsverkehr (auch an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten). Die Maskenpflicht gelte auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen, heißt es im Beschluss.
- In Arbeits- und Betriebsstätten sei ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen; dies gelte nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.
- Die Bevölkerung wird aufgerufen, die Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu tätigen.
- Die privaten Kontakte sollen auf fünf Menschen aus zwei Haushalten reduziert werden. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.
- Das Offenhalten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen habe höchste Bedeutung. Kinderbetreuungseinrichtungen (Kitas, Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagespflege, Horte etc.) und Schulen bleiben geöffnet. Bei einen Infektionsgeschehen mit einer Inzidenz oberhalb von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sollen weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung in den älteren Jahrgängen ab Jahrgangsstufe 8 (außer Abschlussklassen) schulspezifisch umgesetzt werden, beispielsweise Hybrid- bzw. Wechselunterricht.
- Für die Länder wird eine gewisse Flexibilität bei unterschiedlich hoher Inzidenz-Zahl eingeführt: Länder haben bei einer Inzidenz von deutlich unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in sieben aufeinander folgenden Tagen und einer sinkenden Tendenz der Inzidenz die Möglichkeit, von den bundesweiten Maßnahmen abzuweichen. Andererseits müsse in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden. Bei weiter steigendem Infektionsgeschehen seien zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen "sollen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen". Unter letztere Vorgabe fallen laut Merkel neben Berlin derzeit bundesweit weitere 62 Kreise.
Für die Weihnachtstage wurde eine Ausnahmeregelung bei den Kontaktbeschränkungen vereinbart:
- Die Personenobergrenzen für Zusammenkünfte innen und außen für den Zeitraum vom 23. Dezember bis längstens 1. Januar 2021 werden erweitert: Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis sind möglich bis maximal zehn Personen insgesamt. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Die Weihnachtsferien sollen bundesweit vorgezogen werden.
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 geschlossen werden können.
- Auf nicht notwendige Reisen soll verzichtet werden, so der Appell von Bund und Ländern.
- Auf Silvesterfeuerwerk soll verzichtet werden, so die Empfehlung. Auf belebten Plätzen und Straßen werde die Verwendung von Pyrotechnik untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen.
Die zusätzlichen Maßnahmen müssen die Länder jeweils in eigenen Landesverordnungen umsetzen und angegesichts der besonderen Herausforderung in den Wintermonaten gegebenenfalls verlängern..
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller betonte, es habe keinen Streit in der Sache gegeben ("wir waren uns einig"). Nur an drei, vier Punkten im Papier habe es unterschiedliche Meinungen gegeben. Man habe erreicht, "was und wichtig war", so Müller, einen "längerfristigen Weg" zu vereinbaren.
Bund und Länder gehen laut Beschluss davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden. Sie werden vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen.
Das Verfahren der Überprüfung der Inzidenzwerte und der Anwendung gegebenenfalls notwendiger entsprechender Eindämmungsmaßnahmen soll in den Wintermonaten fortgeführt werden.
Der komplette Beschluss vom 25. November kann am Ende dieser Meldung heruntergeladen werden.