Der Bundestag hat am Donnerstag (18. November) der Novelle zum Infektionsschutzgesetz, die von der designierten Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP eingebracht worden war, zugestimmt. Der Bundesrat muss am Freitag noch zustimmen.
Strittiger Punkt der Vorlage ist, dass die "epidemische Lage mit nationaler Tragweite" beendet werden soll. Mit ihr entfiele auch die gesetzliche Grundlage für härtere Schutzmaßnahmen wie einen flächendeckenden Lockdown mit Geschäfts- und Gastronomieschließungen. In der Union, jetzt in der Oppositionsrolle, hatte sich dagegen zunächst Widerstand formiert. Fraktionschef Ralph Brinkhaus und der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst hatten zu erkennen gegeben, dass die unionsregierten Länder das Gesetz im Bundesrat blockieren könnten. Dies scheint nun nicht einzutreten, nachdem man sich in der Bund-Länder-Runde auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt hat..
Angesichts der kritischen Lage haben inzwischen mehrere Bundesländer flächendeckende 2G-Regelungen beschlossen. In Sachsen, wo sich die Lage extrem zugespitzt hat, denkt Ministerpräsident Michael Kretschmer über einen erneuten Lockdown nach.
In unserer Überblicks-Meldung finden Sie die derzeit geltenden Einzelregelungen der 16 Bundesländer.
Und das sind die Maßnahmen, die die Kanzlerin und die Regierungschefs der Länder gegen die Corona-Pandemie beschlossen haben:
- 3 G am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht: Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regelung, also geimpft, genesen oder getestet. Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Außerdem müssen die Arbeitgeber mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit anbieten. Dieses Konzept sei hinsichtlich seiner Praktikabilität im Rahmen der konkreten betrieblichen Umsetzung zu überwachen und nötigenfalls kurzfristig anzupassen, heißt es im Beschlusspapier zur heutigen Videoschaltkonferenz. Dort wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden.
- 3 G in öffentlichen Verkehrsmitteln Im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs soll zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt werden. Impf- und Testnachweis sind auf Verlangen vorzuzeigen.
- 2 G bei Hospitalisierungsrate über 3 Wenn die Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 3 überschreitet, sollen die Länder den Zugang zu Freizeitveranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Sportveranstaltungen, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen - in Innenräumen -, sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränken. Die Einhaltung der Zugangsregelungen soll konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert werden.
- 2 G plus bei Hospitalisierungsrate über 6 Wenn die Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 6 überschreitet, sollen die Länder Ausnahmen und Erleichterungen von Schutzmaßnahmen auch bei geimpften und genesenen Personen vom Vorliegen eines negativen Testergebnisses abhängig machen (2G plus). Dies werde vor allem an Orten erfolgen, an denen das Infektionsrisiko aufgrund der Anzahl der Personen und der schwierigeren Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders hoch ist, insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars.
- Weitergehende Maßnahmen ab Hospitalisierungsrate über 9 Vorbehaltlich der Zustimmung der Landtage sollen die Länder bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems - spätestens wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 9 überschreitet - im jeweiligen Land von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen und im Rahmen der landesrechtlichen Regelungen gemeinsam mit den Landesparlamenten erforderliche Maßnahmen ergreifen (Länderöffnungsklausel).