Literaturpreis der Stadt Wetzlar

Shortlist für den Phantastikpreis 2024 bekanntgegeben

27. Juni 2024
von Börsenblatt

Die Stadt Wetzlar und die Phantastische Bibliothek Wetzlar verleihen seit 1983 jährlich den gemeinsamen Phantastikpreis der Stadt Wetzlar. Für 2024 wurde nun die Shortlist bekanntgegeben.

Der „Phantastikpreis der Stadt Wetzlar“ ist ein mit 4.000€ dotierter Literaturpreis, der seit 1983 verliehen wird. Jährlich wird dabei ein Roman ausgezeichnet, der sich einer Spielart der Phantastik zuordnen lässt. Erlaubt sind beispielsweise magischer Realismus, Fantasy Science Fiction, Utopie und auch Horror. Die phantastischen Elemente sollen „Zusammenhänge des wirklichen Lebens in einem neuen Licht“ erscheinen lassen.

Die Stadt Wetzlar verleiht den Preis in Kooperation mit der Phantastischen Bibliothek Wetzlar. In der Jury sitzen Literaturkenner aus Wetzlar und Umgebung mit Bezug zur phantastischen Literatur. Mitte Juli wird bereits der Siegertitel dieses Jahres bekanntgegeben. Der Preis wird am Freitag, den 13. September 2024 öffentlich im Rahmen eines Festakts zu den „40. Wetzlarer Tage der Phantastik“ durch den Oberbürgermeister der Stadt Wetzlar verliehen.

Die Titel der Shortlist

  • „Dreizehnfurcht“ von Wieland Freund (Klett-Cotta)
  • „Endling“ von Jasmin Schreiber (Eichborn)
  • „Phytopia Plus“ von Zara Zerbe (Verbrecher Verlag)

In „Dreizehnfurcht“ geht es um einen Protagonisten mit Angst vor der Zahl 13, der sich in einem geheimen 13. Berliner Bezirk wiederfindet. In „Endling“ und „Phytopia Plus“ geht es jeweils um Spekulationen über eine nahe Zukunft, die von Klimawandel und Artensterben geprägt ist.

Über den Preis: Die Teilnahmebedingungen

Voraussetzungen für die Teilnahme war, dass die Titel originär in deutscher Sprache verfasst und zwischen dem 1. April des Vorjahres und dem 31. März des Jahres der Preisverleihung erschienen sind. Es muss sich um veröffentlichte Titel mit gedruckter Ausgabe und ISBN handeln. Kurzgeschichten, Anthologien und Lyrik-Bände dürfen nicht eingereicht werden. Titel einreichen dürfen allerdings sowohl Autoren als auch Verlage – Werke aus dem Selfpublishing sind damit also nicht ausgeschlossen. Jedoch müssen die eingereichten Titel in mehrfacher Ausführung der Jury zur Verfügung gestellt werden.