Rückschlag für den Buchhandel
Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden hatte, Einzelhandelsbeschränkungen der geltenden Corona-Verordnung aufzuheben, hat NRW-Sozialminister Laumann am 22. März eine neue Verordnung erlassen: Für Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte gelten ab sofort die gleichen Regeln wie für den übrigen Einzelhandel (ausgenommen Lebensmittelmärkte). Damit sind bis auf Weiteres auch im Buchhandel nur noch "Click & Meet"-Käufe (mit vorheriger Terminvereinbarung) möglich. Die Verordnung tritt am 23. März (Dienstag) in Kraft.