NRW passt Corona-Verordnung an

Rückschlag für den Buchhandel

22. März 2021
Redaktion Börsenblatt

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden hatte, Einzelhandelsbeschränkungen der geltenden Corona-Verordnung aufzuheben, hat NRW-Sozialminister Laumann am 22. März eine neue Verordnung erlassen: Für Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte gelten ab sofort die gleichen Regeln wie für den übrigen Einzelhandel (ausgenommen Lebensmittelmärkte). Damit sind bis auf Weiteres auch im Buchhandel nur noch "Click & Meet"-Käufe (mit vorheriger Terminvereinbarung) möglich. Die Verordnung tritt am 23. März (Dienstag) in Kraft.

Das Gericht habe laut Landesregierung "ausdrücklich nicht die als insgesamt verhältnismäßig eingestuften Beschränkungen für den Einzelhandel" moniert, sondern die Sonderregelungen für Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte und Gartenmärkte. Während der Einzelhandel dazu verpflichtet gewesen sei, Ware nur nach Terminvereinbarung zu verkaufen, und maximal eine(n) Kund*in pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche zuzulassen, hätte dies für Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte und Gartenmärkte nicht gegolten. Darin liege eine "unzulässige Ungleichbehandlung", so das Gericht.

Minister Karl-Josef Laumann kommentiert: "Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts konsequent um. Damit werden aus Gleichheitsgründen auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkte Terminvereinbarungslösungen vorgesehen. Wichtig ist, dass das Gericht grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen erneut bestätigt hat. Alles Weitere ist nach der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz zu entscheiden.“