Aktuelle Beschlüsse der Bund-Länder-Runde

Quarantänezeiten verkürzt

7. Januar 2022
Redaktion Börsenblatt

Bund und Länder haben neue Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen: In der Gastronomie gilt künftig 2G plus oder "2G und geboostert". Um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, werden die bisher geltenden Quarantänezeiten verkürzt.

Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsident:innen der Länder haben sich angesichts der anrollenden Omikron-Welle auf weitere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie geeinigt.

Zugangsbeschränkungen

Künftig gelten in der Gastronomie (Restaurants / Kneipen) zwei Regeln:

  • Zutritt haben nur Personen, die zweifach geimpft und getestet sind
  • oder die zweifach geimpft und "geboostert" sind.

Da in absehbarer Zeit die Hälfte der Bevölkerung eine Auffrischungsimpfung erhalten haben dürfte, könnten sich die Nachteile für die Gastronomie in Grenzen halten, so die Runde. Die Regelung setze zugleich einen Anreiz, sich einer Booster-Impfung zu unterziehen.

Für den Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) sowie Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, etc.) gilt weiterhin inzidenzunabhängig:

  • Der Zugang ist nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich.

Welche Auswirkungen die getroffene Regelungen für den Einzelhandel in den Innenstädten haben, bleibt abzuwarten.

Quarantänevorschriften

  • Kontaktpersonen von Infizierten, die geboostert sind, müssen sich künftig nicht mehr in Quarantäne begeben.
  • Andere Kontaktpersonen müssen eine Quarantänezeit von zehn Tagen einhalten (es sei denn, es treten Symptome auf); die Zeit kann auf sieben Tagen verkürzt werden, wenn ein negatives PCR-Test-Ergebnis oder ein zertifizierter Antigentest vorgelegt wird.
  • Schüler:innen können nach fünf Tagen in den Unterricht zurückkehren, wenn ein entsprechender Test (PCR oder Antigen) vorliegt.

Allgemeine Impfpflicht

Bundeskanzler Scholz geht davon aus, dass am Ende der Maßnahmen gegen Corona eine allgemeine Impfpflicht steht. Noch im Januar soll im Bundestag eine erste Orientierungsdebatte stattfinden. Wann ein erster Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht wird, steht noch nicht fest. Scholz will sich dafür einsetzen, dass die Entscheidung für die Impfpflicht möglichst schnell herbeigeführt wird. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst äußerte die Erwartung der Länder, dass in Kürze ein Zeitplan für die Einführung der Impfpflicht vorgelegt werde.

Wirtschaftshilfen

Mit der neuen Überbrückungshilfe IV, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds und den Härtefallhilfen sowie den Sonderregeln für die Veranstaltungsbranche, dem Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, dem Programm Corona-Hilfen Profisport und dem KFW-Sonderprogramm steht für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützung zur Verfügung.

Das nächste Treffen der MPK-Runde mit dem Bundeskanzler soll am 24. Januar stattfinden.

Den vollständigen Beschluss der heutigen Runde (7. Januar) finden Sie hier (auf der Seite der Bundesregierung).