Osterruhe für Ost-Österreich
In Teilen Österreichs gibt es ab 1. April eine Osterruhe: Geschäfte, die nicht den täglichen Bedarf decken, müssen schließen. Welche Bundesländer sind betroffen, wie lange dauert die Ruhephase?
In Teilen Österreichs gibt es ab 1. April eine Osterruhe: Geschäfte, die nicht den täglichen Bedarf decken, müssen schließen. Welche Bundesländer sind betroffen, wie lange dauert die Ruhephase?
Die sogenannte "Osterruhe für Ost-Österreich", so eine Mitteilung des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sei aufgrund der aktuellen Situation für die Ostregion (Burgenland, Niederösterreich, Wien) von 1. April bis vorerst einschließlich 6. April (Burgenland, Niederösterreich) beziehungsweise von 1. April bis einschließlich 10. April (Wien) vorgesehen. Mit unter anderem folgenden Maßnahmen:
Ausgangsbeschränkung von 0-24 Uhr: Das Verlassen und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs sind nur aus den bekannten Ausnahmegründen erlaubt.
Bei Zusammenkünften gilt die 1+1-Regel sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien: 1 Haushalt darf sich mit maximal 1 Einzelperson (Angehörige oder Angehöriger bzw. enge Bezugsperson) treffen.
Handel:
Kultur und Freizeit:
Die Regelungen für die weiteren Bundesländer ändern sich vorerst nicht. Eine Verschärfung der Maßnahmen sei aber, abhängig von der Entwicklung der epidemiologischen Lage, möglich.