Änderungen in Österreichs Buchpreisbindung

Mindestpreis wird brutto ausgewiesen

11. August 2022
Redaktion Börsenblatt

Österreichs Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer hat umfassende Änderungen für die Buchpreisbindung angekündigt. Unter anderem sind Neuerungen beim Mindestpreis geplant. Aktuell befindet sich der Vorschlag in der parlamentarischen Begutachtung.

Österreichs Buchpreisbindung soll strenger werden. Aktuell werden die Bücher durch sogenannte Mindestpreise reguliert, die nicht durch Rabatte oder Ähnliches unterschritten werden dürfen. Ähnlich wie bei der deutschen Buchpreisbindung sollen mit dieser Regelung insbesondere kleinere Buchhandlungen und Verlage vor ruinösem Preiswettbewerb geschützt werden - zugunsten eines vielfältigen Buchmarkts.

Auch weiterhin will das Kulturministerium „den heimischen Buchmarkt gegen internationale Online-Riesen“ abgesichert sehen. Als Anlass für die gesetzlichen Verschärfungen nennt Kulturstaatsministerin Mayer auch die Corona-Pandemie.

Der Begutachtungsentwurf sieht konkret vor, dass

  • der Mindestpreis in Zukunft als Brutto-Preis festgesetzt werden soll
  • die Bekanntmachung des Mindestpreises praxistauglicher gestaltet wird
  • die Ausnahmen von der Buchpreisbindung neu und klarer gestaltet werden

Die Änderung des Mindestpreises von Netto auf Brutto solle verhindern, dass die Mindestpreise durch Anwendung anderer Mehrwertsteuersätze umgangen werden können.

Die Begutachtungsfrist läuft bis zum 21. September.