2018 hat Katar das Internationale Abkommen zu Bürgerrechten und politischen Rechten unterzeichnet, das die Menschenrechte garantiert, auch die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz und das Recht, einen Anwalt frei zu wählen. Nichts davon war im Fall Mohammed al-Ajami gegeben. Auch seine Verurteilung in diesem Jahr in Abwesenheit verstößt gegen die International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR).
„Katar hat sich – abseits aller Image-Kampagnen in Kunst und Sport – abgeschottet und verfolgt eine rigide Informationspolitik. Nachrichten über die Situation von Autor:innen heute dringen kaum an die Öffentlichkeit. Vieles ist Spekulation. Auch über Mohammed al-Ajami kursieren verschiedenste Mutmaßungen, vermutlich befindet er sich außer Landes“, schreibt das deutsche PEN-Zentrum in seiner Pressemitteilung.
Cornelia Zetzsche, Vizepräsidentin und Writers in Prison Beauftragte des deutschen PEN-Zentrums, schreibt: „Katar ist eine absolute Monarchie. „Die WM in Katar verändert unseren Blick auf den Sport. Sie schärft unseren Blick auf die Situation der Menschenrechte im Golfstaat. Der Fall Mohammed al-Ajami ist symptomatisch für das Verständnis des Herrscherhauses von Grund- und Menschenrechten. Das sollten europäische Clubs und deutsche Unternehmen, die mit Katar Geschäfte machen, dringend überdenken.“
Mohammed al-Ajami, 46, als erster Poet in Katar gleich zweimal zu „lebenslänglich“ verurteilt, ist einer der renommiertesten Dichter des Golfstaats und Ehrenmitglied des deutschen PEN.