Literaturagenturen

KI kann menschliche Kreativität nicht ersetzen

11. November 2024
Nicola Bardola

Auf Initiative der Literaturagentur Arteaga versammelten sich vergangene Woche 20 Literaturagenturen erstmals zu einem runden Tisch, um über KI in der Verlags- und Buchbranche zu sprechen. Dabei stand vor allem die Frage im Raum, ob Autor:innen Widerspruch gegen die neue KI-Lizenz der VG Wort einlegen sollten.

Birgit Arteaga

Literaturagentin Birgit Arteaga

Durch die KI-Lizenz der VG-Wort soll die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in KI-Anwendungen geregelt werden. Birgit Arteaga, Inhaberin der Literaturagentur Arteaga, erklärte, die KI-Lizenz der VG Wort, von der viele Autor:innen verunsichert seien, sei derzeit auf wissenschaftliche Texte ausgelegt. Außerdem seien die vertraglichen Klauseln vage formuliert, sodass unklar sei, wie sich die KI-Lizenz auf literarische Werke auswirken werde.

Daher hält sie diese Lizenz für die von ihrer Agentur vertretenen Urheber:innen aktuell nicht für sinnvoll. Zentral sei, dass aktiv widersprochen werden muss: "Schweigen gilt als Zustimmung. Die Frist für den Widerspruch endet am 29. November 2024".

Zudem sprachen die Vertreter:innen der Literaturagenturen über die jüngsten KI-Entwicklungen und waren sich einig: Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz könne in manchen verwaltenden Bereichen verlegerische Prozesse optimieren und Arbeitsabläufe beschleunigen. Zugleich sei die menschliche Kreativität von Autor:innen, Übersetzer:innen und Illustrator:innen als essentieller Wert der Branche nicht durch KI ersetzbar. Diese müsse geschützt werden.