Durch die KI-Lizenz der VG-Wort soll die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in KI-Anwendungen geregelt werden. Birgit Arteaga, Inhaberin der Literaturagentur Arteaga, erklärte, die KI-Lizenz der VG Wort, von der viele Autor:innen verunsichert seien, sei derzeit auf wissenschaftliche Texte ausgelegt. Außerdem seien die vertraglichen Klauseln vage formuliert, sodass unklar sei, wie sich die KI-Lizenz auf literarische Werke auswirken werde.
Daher hält sie diese Lizenz für die von ihrer Agentur vertretenen Urheber:innen aktuell nicht für sinnvoll. Zentral sei, dass aktiv widersprochen werden muss: "Schweigen gilt als Zustimmung. Die Frist für den Widerspruch endet am 29. November 2024".
Zudem sprachen die Vertreter:innen der Literaturagenturen über die jüngsten KI-Entwicklungen und waren sich einig: Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz könne in manchen verwaltenden Bereichen verlegerische Prozesse optimieren und Arbeitsabläufe beschleunigen. Zugleich sei die menschliche Kreativität von Autor:innen, Übersetzer:innen und Illustrator:innen als essentieller Wert der Branche nicht durch KI ersetzbar. Diese müsse geschützt werden.