Aus einer aktuellen Trendumfrage des Handelsverbands Deutschland (HDE) unter etwa 1.600 Handelsunternehmen geht hervor, dass die Umsätze im stationären Non-Food-Handel um durchschnittlich 26 Prozent geringer ausfielen als im Vorkrisenjahr 2019. Unter 2G-Bedingungen seien die Besucherzahlen im Innenstadthandel durchschnittlich um 41 Prozent zu 2019 gesunken, heißt es in einer Pressemitteilung Der HDE fordert daher, die Wirtschaftshilfen anzupassen und den Handel angemessen zu unterstützen.
"Die Einführung verschärfter Corona-Maßnahmen in Geschäften ist eine dramatische Zäsur im Weihnachtsgeschäft. In der Woche vor dem zweiten Advent sind Umsätze und Frequenzen spürbar eingebrochen", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die HDE-Umfrage zeige, dass zwei Drittel der befragten Handelsunternehmen mit dem Verlauf der zurückliegenden Woche unzufrieden sind. Geltende Corona-Maßnahmen wirkten sich negativ auf Umsätze und Besucherzahlen im stationären Non-Food-Handel aus. Dort seien die Umsätze im Vergleich zum Vorkrisenniveau um gut ein Viertel zurückgegangen, während etwa ein Drittel weniger Kunden vorbeikamen als noch 2019. Besonders hart habe es den Bekleidungshandel getroffen, der ein Umsatzminus von 35 Prozent bei einem Frequenzrückgang von 44 Prozent zum Vorkrisenniveau verzeichnete.
Die angespannte Pandemielage und hiermit verbundene Restriktionen für den Einzelhandel bedrohen nach Meinung des HDE viele Handelsbetriebe in ihrer Existenz. "Der Handel hat seine Hoffnung in das Weihnachtsgeschäft gesetzt. Doch nun rücken viele Händlerinnen und Händler erneut mit jedem Tag näher an den Rand ihrer Existenz, ein katastrophaler Ausblick", betont Genth.
Nach Schätzung des HDE können sich die Umsatzverluste im betroffenen Non-Food-Handel im Dezember auf 5,5 Milliarden Euro belaufen. Pro Verkaufstag entspricht das einem Rückgang um rund 200 Millionen Euro im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019. Laut HDE-Umfrage haben 77 Prozent der befragten Unternehmen negative Erwartungen an die bevorstehenden Wochen.
"In den nächsten Tagen könnte sich mit bundesweiter Einführung von 2G in weiten Teilen des Handels die Lage weiter zuspitzen. Es braucht daher konsequente und angemessene Unterstützung", so Genth weiter. Die 2G-Regelung führe zu erheblichen Grundrechtseingriffen für den Handel, für die jedoch im Infektionsschutzgesetz keine Entschädigungsleistung vorgesehen sind. Die Regelung sei allerdings mit deutlich erhöhten Kosten für die Kontrollen und zudem erheblich weniger Umsatz verbunden. Damit der Schaden von Einzelhandelsunternehmen angemessen kompensiert werden könne, sei ein Schadensausgleich parallel zur Überbrückungshilfe zu gewähren. Dieser könne die nicht durch die Überbrückungshilfe abgedeckten Schäden abfedern.
Ein vom HDE in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten war zu dem Ergebnis gekommen, dass die 2G-Einschränkungen für den Einzelhandel unter den derzeitigen Voraussetzungen verfassungswidrig seien.