Nach der Videoschaltkonferenz vom 21. Dezember gab es für den Einzelhandel keine neuen Beschlüsse – die 2G-Regel im Handel gilt weiterhin, der Buchhandel ist als Geschäft des täglichen Bedarfs von dieser Maßnahme weitestgehend ausgeschlossen.
„Bund und Länder machen deutlich, dass ein Zurück in einen pauschalen und unverhältnismäßigen Lockdown keine Lösung ist und die bewährten Hygienekonzepte des Handels in ihrer Wirksamkeit anerkannt werden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Nur unter 2G-Bedingungen zu öffnen, stelle viele Händler:innen jedoch vor eine große Herausforderung. Die Existenznot verschärfe sich aufgrund der 2G-Regelungen. „2G wirkt sich negativ auf Kundenfrequenzen und Umsätze aus, ganz besonders in den Innenstädten. Diese Entwicklung ist im laufenden Weihnachtsgeschäft deutlich zu beobachten“, so Genth weiter.
Der HDE blickt zunächst hoffnungsvoll auf die Anpassung der staatlichen Wirtschaftshilfen, die für die nächste Ministerpräsidentenkonferenz am 7. Januar 2022 vorgesehen ist.
„In ihrer derzeitigen Ausgestaltung gehen die Hilfen an der Lebensrealität der Händlerinnen und Händler vorbei. Die Eintrittshürden sind zu hoch angesetzt, die Antragsprozesse zu komplex und die Bearbeitungsdauer zu lang“, kritisiert Genth allerdings.
Aufgrund niedriger Margen gerieten Handelsbetriebe auch bei Umsatzausfällen von unter 30 Prozent in eine bedrohliche Lage. Notwendig sei zudem, die Beantragung der Wirtschaftshilfen tagesgenau zu ermöglichen. Außerdem dürfe die bestehende Höchstgrenze nicht unverändert beibehalten werden. „Der Handel hat mehrere Lockdowns hinter sich. Im Zuge der Schließungen haben viele Händler die Höchstgrenze bereits ausgeschöpft“, so Genth. Mit Blick auf die aktuelle Situation müsse die Höchstgrenze verdoppelt werden.
„Da die staatlichen Maßnahmen fortgesetzt werden, ist eine Anpassung der Wirtschaftshilfen längst überfällig“, so Genth weiter. Andernfalls sei in den nächsten Wochen eine Verschärfung der Existenznot im Einzelhandel zu befürchten.