Corona: Neues Infektionsschutzgesetz beschlossen

Große Lockerung, Wirrwarr bleibt

18. März 2022
Redaktion Börsenblatt

Der Bundestag hat am 18. März, am Mittag, dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt – am Nachmittag ließ auch der Bundesrat das Gesetz passieren. Die meisten Corona-Beschränkungen würden damit wegfallen, einige Basis-Maßnahmen bleiben. Nur in Infektions-Hotspots wären künftig schärfere Schutzmaßnahmen möglich. Das wird von den Ländern heftig kritisiert. Update: Am Nachmittag hat auch der Bundesrat das Gesetz passieren lassen.

Olaf Scholz: "Eine neue Phase der Pandemie"

Das geänderte Infektionsschutzgesetz, dem am 18. März im Bundestag zugestimmt wurde (dafür: 388 Abgeordnete; dagegen: 277 Abgeordnete; zwei Enthaltungen), verzichtet auf die meisten Maßnahmen.

Damit trage man der pandemischen Entwicklung Rechnung, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz nach dem Bund-Länder-Treffen am 17. März. Obwohl die Inzidenzzahlen derzeit auf Rekordniveau steigen, sei die Lage in Krankenhäusern und Intensivstationen nicht mehr so dramatisch wie früher. Und die Krankheit verlaufe derzeit bei den meisten Menschen milder.

Die Gesetzesänderung ist notwendig geworden, weil das bisherige Infektionsschutzgesetz vorsieht, dass die für die Bundesländer möglichen Corona-Maßnahmen am 19. März auslaufen. Das neue Gesetz soll nun bis zum 23. September gelten.

Die wichtigsten Regelungen ab 20. März im Überblick:

  • Basis-Schutzmaßnahmen bleiben erhalten: Etwa eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Im Handel würde die Maskenpflicht damit wegfallen, in Hotspot-Regionen könnte sie wieder eingeführt werden:
  • Es gelten strengere lokal begrenzte "Hotspot"-Regelungen gelten, wenn es die Infektionslage erfordert. Das sei gegeben, wenn sich eine gefährliche Virusvariante ausbreitet oder eine Überlastung der Krankenhäuser droht. Mögliche lokal begrenzte Maßnahmen wären: Maskenpflichten sowie ein Abstandsgebot von 1,5 Metern im öffentlichen Raum. Zudem sollen die Menschen verpflichtet werden können, beim Betreten bestimmter Einrichtungen und Unternehmen einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (2G- oder 3G-Regel) vorzulegen. Beschlossen werden muss dies vom jeweiligen Landesparlament.
  • Eigenverantwortliches Handeln: An die Bürgerinnen und Bürger wird appelliert, sich weiterhin an die Hygiene-Regeln zu halten – Abstand zu halten, und freiwillig zum eigenen Schutz eine Maske zu tragen. 

Alle Ungeimpften werden aufgeforder, sich mit Blick auf den Herbst "endlich" impfen zu lassen.

Die Länder murren

Die Pläne der Bundesregierung, die Corona-Auflagen deutlich zu lockern, ist bei den Ländern auf wenig Gegenliebe gestoßen – beim Bund-Länder-Treffen am 17. März übten die Länderchefs parteiübergreifend Kritik daran. Auch in der Bundetags-Debatte am 18. März gab es einen Schlagabtausch.

Besonders mißfällt den Ländern, dass der Bund beinahe in allen Bereichen des Alltags die Maskenpflicht abschaffen will. Und die Hürden für die Einführung der sogenannten Hotspot-Regelung halten sie in der Praxis für kaum umsetzbar – weil "viel zu komliziert", um schnell reagieren zu können, so NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) auf der Pressekonferenz nach dem Treffen zum Gesetzesentwurf. Die Regelungen des Gesetzentwurfs seien rechtlich unsicher und praktisch nicht umsetzbar. Das gelte vor allem für die Hotspot-Regelung. Weiter monierte Wüst, dass der Bund das Gesetz, obwohl anders vorgesehen, ohne eine frühzeitige Beteiligung der Länder konzipiert habe, obwohl diese für den Vollzug zuständig wären.

Der Bund trage die Verantwortung dafür, dass den Ländern die Werkzeuge für einen schnellen und effektiven Basisschutz genommen wurden, so Wüst.

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz hatten alle 16 Länderchefinnen und Länderchefs in einer Protokollerklärung Kanzler Olaf Scholz (SPD) ihren Unmut über das Infektionsschutzgesetz bekundet.

Wirrwarr bleibt

Die meisten Länder wollen laut Medienberichten vorerst nicht mitziehen und die bestehenden Corona-Beschränkungen noch bis zum 2. April verlängern. Darunter Brandenburg, Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und eventuell Nordrhein-Westfalen. Für die Zeit danach sei in Hamburg weiter eine allgemeine Maskenpflicht zum Beispiel im Einzelhandel denkbar, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) im Anschluss an das Bund-Länder-Treffen.

Das heißt, Buchhandlungen sollten die betreffenden Länderregelungen beachten, sich vor Ort nach regionalen Maßnahmen erkundigen.