Die geplanten Maßnahmen im einzelnen (Auswahl):
- Der Lockdown soll bis zum 18. April verlängert werden.
- Der Einzelhandel soll - von Ausnahmen abgesehen - wieder schließen. Click & Collect (wo erlaubt) tritt dann wieder an die Stelle von Click & Meet. Buchhandlungen sollen in den nördlichen Bundesländern geöffnet bleiben, weil Bücher zum täglichen Bedarf gerechnet werden. In den übrigen Bundesländern bleibt die Lage unübersichtlich.
- Die am 3. März vereinbarte Notbremse soll konsequent umgesetzt werden. ("Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“)
- Landkreise, deren Inzidenzwerte deutlich über 100 liegen, sollen nächtliche Ausgangssperren beschließen dürfen.
- Wenn nicht zweimal pro Woche Schnelltests dürchgeführt werden können, oder die Inzidenzwerte über 200 steigen, sollen Schulen und Kitas geschlossen bleiben.
- Für Urlauber soll generell die Quarantäne- und Testpflicht eingeführt werden. Von Reisen wird im Beschlusspapier abgeraten. "Kontaktarmer" Urlaub, etwa in der eigenen Ferienwohnung, könnte aber ausdrücklich erlaubt bleiben.
- Mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept soll die Öffnung von Bereichen des öffentlichen Lebens (Außen-Gastronomie, Theater, Konzerthäuser) möglich gemacht werden.
Die Bundesregierung hat die Presse für 18 Uhr zur Pressekonferenz eingeladen. Lesen Sie später auf Börsenblatt online, welche Ergebnisse tatsächlich erzielt wurden.