Im aktuellen Beschlussentwurf heißt es dazu:
"Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte (werden) zukünftig einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm wieder öffnen."
Im vorigen Beschlussentwurf (siehe Meldung auf Börsenblatt online: Öffnung des Buchhandels rückt näher) war noch von einer und einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 Quadratmeter die Rede. Im vorigen wie auch jetzt im aktuellen Entwurf wird der Buchhandel dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet.
Auch für den sonstigen Einzelhandel werden für den dritten Öffnungsschritt im aktuellen Beschlussentwurf nun neu die gleichen Kundenzahlen pro Quadratmeter wie für den Buchhandel in Aussicht gestellt.
35, 50 und nun 100: Der aktuelle Beschlussentwurf bringt einen neuen Inzidenzwert ins Spiel. Die "Notbremse" soll danach greifen, wenn eine 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner*innen von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ermittelt wird – für welche räumlichen Einheiten das gelten soll, wird nicht genannt. Im vorigen Entwurf stand noch kein Inzidenzwert. Der aktulle Beschlussentwurf führt auch fünf Öffnungsschritte (voher: vier) sowie, wie gehabt, "weitere Öffnungsschritte" auf. Bei Öffnungen soll auch ein Inzidenzwert von unter 100 eine Rolle spielen.
Der Termin des nächsten Bund-Länder-Treffens nach dem 3. März wird im aktuellen Entwurf auf den 22. März (statt 24. März) vorgezogen.
Der aktuelle Beschlussentwurf, den "Business Insider" im Original veröffentlicht hat, stammt vom 3. März, um 7.30 Uhr – ab heute Mittag findet dann das Bund-Länder-Treffen statt. Jetzt heißt es abzuwarten, was dort konkret beschlossen wird.