Bundestag mit Gesetzentwurf
Der Bundestag hat am 20. November unter anderem einen Gesetzentwurf zur Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds beschlossen.
Der Bundestag hat am 20. November unter anderem einen Gesetzentwurf zur Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds beschlossen.
Nachdem das Bundeskabinett am 16. September den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hatte, wurde heute im Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz) zusammen mit dem Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung sowie den Entwurf einer Zweiten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Das teilte das Bundesarbeitsministerium mit.
Das Beschäftigungssicherungsgesetz wird nun im parlamentarischen Verfahren behandelt. Es soll gemeinsam mit den beiden Verordnungen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Dazu führt die Presseinformation des Arbeitsministeriums (im Wortlaut) aus:
Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie
Erste Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung
Zweite Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld