Vor der aktuellen Klärung des Termins lag nur eine Mitteilung der Thüringer Staatskanzlei an den Landesverband vor, in der es hieß:
"Die Landesregierung hat heute ein zweistufiges Vorgehen vereinbart: Die geltende Corona-Maßnahmenverordnung wird auf Basis des MPK-Beschlusses aktualisiert und am Freitag, 5. März 2021, dem Landtag als Entwurf zur Stellungnahme zugeleitet. Weitere Öffnungen sollen vor dem Hintergrund der sehr hohen Inzidenz nur in folgenden Bereichen erfolgen: Buchhandlungen, körpernahe Dienstleistungen und Anbieter von Kinderschuhen. Auf Basis der vom Landtag im Rahmen des Beteiligungsverfahrens und durch Verbände sowie Kommunen übermittelten Stellungnahmen wird der Thüringer Orientierungsrahmen nunmehr im Lichte der MPK-Beschlusslage überarbeitet und soll Grundlage einer grundsätzlich überarbeiteten Corona-Maßnahmenverordnung werden."
Durch die Auskunft von Kulturminister Hoff ist nun klar, dass der Buchhandel in Thüringen am 16. März (Dienstag) wieder öffnen kann.
In Sachsen wird der Buchhandel wie im übrigen Bundesgebiet ab dem 8. März wieder die Läden öffnen dürfen. In Sachsen-Anhalt waren die Buchhandlungen während des Lockdowns geöffnet.