Frist für Kassenumstellung

Weitere Bundesländer gewähren Aufschub

24. Juli 2020
Redaktion Börsenblatt

Vier weitere Bundesländer – das Saarland, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Thüringen – haben die Nichtbeanstandungsfrist für die technische Umstellung der Kassensysteme unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31. März 2021 verlängert.

Am 10. Juli hatten bereits die Finanzminister aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Hamburg gemeinsam beschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten in ihren Ländern bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben: bis zum 31. März 2021.

Nun ziehen weitere vier Bundesländer nach – und verlängern unter bestimmten Voraussetzungen die Saarland, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Thüringen haben nachgezogen und die Nichtbeanstandungsfrist für Kassensysteme unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31.3.2021 verlängert:

Die Bundesländer Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Berlin und Sachsen-Anhalt haben keine eigene Regelung getroffen.

 

Hintergrund

Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlangt, dass Firmen bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. Allerdings hätten viele Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze zeitliche Schwierigkeiten bei der Realisierung der Kassenlösungen, hatte etwa das NRW-Finanzministerium argumentiert.

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Die Ministerien aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg hatten den zeitlichen Aufschub (bis zum 31. März 2021) am 10. Juli mit eigenen Erlassen möglich gemacht.

Da zuverlässige technische Sicherheitssysteme in den vergangenen Jahren noch nicht auf dem Markt waren, hatten Bund und Länder die ursprüngliche Frist zum Einbau der TSE bereits von Januar 2020 auf September 2020 verschoben.