Am 10. Juli hatten bereits die Finanzminister aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Hamburg gemeinsam beschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten in ihren Ländern bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben: bis zum 31. März 2021.
Nun ziehen weitere vier Bundesländer nach – und verlängern unter bestimmten Voraussetzungen die Saarland, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Thüringen haben nachgezogen und die Nichtbeanstandungsfrist für Kassensysteme unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31.3.2021 verlängert:
Die Bundesländer Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Berlin und Sachsen-Anhalt haben keine eigene Regelung getroffen.