Neustart Kultur

Umsatzgrenze deutlich angehoben

13. November 2020
Redaktion Börsenblatt

Im Rahmen des Rettungsprogramms "Neustart Kultur" wird ab sofort die Förderung für Buchhandlungen erweitert. Nach einer Zwischenevaluierung des bereits seit September laufenden Förderprogramms wird die Umsatzgrenze deutlich angehoben:

Die bisher geltende Begrenzung auf kleinere Buchhandlungen mit einem Vorjahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro wird auf Umsätze von bis zu zehn Millionen Euro erhöht. Damit können ab sofort auch mittelständische Buchhandlungen Anträge stellen. Mit dem Programm können neben der Digitalisierung der Vertriebswege, zum Beispiel durch die Anschaffung von Hard- und Software, auch Schulungen zur Optimierung des digitalen Auftritts finanziert werden.

"Buchhandlungen sind Orte der Begegnung, die uns alle zum kulturellen Austausch und zur intellektuellen Auseinandersetzung einladen", betonte Kulturstaatsministerin Monika Grütters. "Das macht sie zu wichtigen geistigen Tankstellen, gerade in dieser Zeit der Krise. Deshalb unterstützen wir jetzt auch größere Buchhandlungen dabei, auf die Folgen der Corona-Pandemie zu reagieren und sich zukunftsgerecht aufzustellen."

Änderungen auch für Verlage

Zudem werden bei Verlagen künftig auch interne Produktionskosten gefördert. Leistungen wie Lektorat oder Korrektorat, die im Verlag erbracht werden, können auch rückwirkend bei bereits gestellten Anträgen Berücksichtigung finden. Damit soll gewährleistet werden, dass die Verlage die maximalen Fördersummen bei einem Buchprojekt optimal ausschöpfen können.

Die Fristen für eine Antragstellung wurden bereits vom 31. Oktober 2020 auf den 31. Januar 2021 verlängert.

Die Abwicklung der Förderprogramme für Verlage und Buchhandlungen erfolgt durch den Börsenverein. Die Fördergrundsätze und weitere Informationen sind auf folgender Website verfügbar: www.boersenverein.de/neustartkultur