Die bisher geltende Begrenzung auf kleinere Buchhandlungen mit einem Vorjahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro wird auf Umsätze von bis zu zehn Millionen Euro erhöht. Damit können ab sofort auch mittelständische Buchhandlungen Anträge stellen. Mit dem Programm können neben der Digitalisierung der Vertriebswege, zum Beispiel durch die Anschaffung von Hard- und Software, auch Schulungen zur Optimierung des digitalen Auftritts finanziert werden.
"Buchhandlungen sind Orte der Begegnung, die uns alle zum kulturellen Austausch und zur intellektuellen Auseinandersetzung einladen", betonte Kulturstaatsministerin Monika Grütters. "Das macht sie zu wichtigen geistigen Tankstellen, gerade in dieser Zeit der Krise. Deshalb unterstützen wir jetzt auch größere Buchhandlungen dabei, auf die Folgen der Corona-Pandemie zu reagieren und sich zukunftsgerecht aufzustellen."