Wie in NRW verlieren die Buchhandlungen auch in Baden-Württemberg voraussichtlich ihren Sonderstatus als Waren des täglichen Bedarfs. Geklagt hatte ein Möbelhaus wegen Ungleichbehandlung - mit Verweis auf den Buchhandel. "Die Außervollzugsetzung erfolgt nicht mit sofortiger Wirkung, sondern erst mit Wirkung vom 29. März 2021, da es der Landesregierung freisteht, ob sie den Gleichheitsverstoß entweder durch Aufhebung der für den sonstigen Einzelhandel bestehenden Beschränkungen oder durch deren Erstreckung auf den Buchhandel beseitigt", heißt es in dem Urteil vom 24. März.
Spätestens ab Montag, den 29. März 2021, wird es eine Neuregelung des §1c Absatz 2 der CoronaVO geben müssen. "In welche Richtung diese Neuregelung gehen wird, steht noch nicht fest", schreibt der Landesverband Baden-Württemberg seinen Mitgliedern. Es sei allerdings zu befürchten, dass auch für Buchhandlungen ab dann die inzidenz-abhängigen Möglichkeiten Click&Collect bzw Click&Meet gelten.
Die konkrete Ausgestaltung der Beschlüsse des jüngsten Corona-Gipfels hängt grundsätzlich von den Formulierungen in den Landesverordnungen ab. Dem täglichen Bedarf wurden Buchhandlungen in den meisten Bundesländern erst ab dem 8. März zugerechnet. In Nordrhein-Westfalen ist mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts klar: Buchhandlungen müssen zunächst zurück zum Konzept „Click & Meet“. Ab dem 29. März ist hier auch das Terminshopping untersagt, wie NRW-Chef Armin Laschet in der Nacht noch bekannt gegeben hatte.
Der Buchhandel im Norden (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) soll - Stand 19. März - weiterhin dem täglichen Bedarf zugeordnet werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Will sagen, lieber wöchtliche Umstellungen des Mehrwertsteuersatzes als Schließung.
Wie da die Vorlieben eines Angestellten sind, mag ich nur erahnen.
Jens Bartsch - Buchhandlung Goltsteinstraße in Köln